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Mirjam Ratmann

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Interview

Geschenke umtauschen: Einmal zurück, bitte

Mit manchen Geschenken kann man einfach nichts anfangen. Ein Verbraucherschützer erklärt, was es bei der Rückgabe zu beachten gilt und wann man Produkte behalten muss. 


Die Tage zwischen Weihnachten und Silvester bringen dem Einzel- und Onlinehandel oft hohe Umsätze. Dann nämlich ist nicht nur die Zeit gekommen, um das Weihnachtsgeld auszugeben, sondern auch, um ungeliebte Geschenke umzutauschen. Wann und wie man Geschenke am besten zurückgibt, erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.


ZEITmagazin ONLINE: Wenn ich am 24. etwas unter dem Weihnachtsbaum hatte, das mir nicht gefallen hat - kann ich das einfach zurückgeben?

Oliver Buttler: In den meisten Fällen ist das ohne Probleme möglich, allerdings gibt es Unterschiede, was den stationären Handel und den Onlinehandel angeht.

ZEITmagazin ONLINE: Die da wären?

Oliver Buttler

Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Buttler: Beim Onlinehandel gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das soll Kunden genug Zeit geben, das Produkt zu testen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann ich ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Es gibt unseriöse Händler, die einen Grund einfordern - darauf muss man nicht eingehen. Nach dem Widerruf muss die Ware auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückgeschickt werden. Im Gegenzug ist der Händler verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen das gezahlte - Kaufpreis plus Versandkosten - zurückzuerstatten.

ZEITmagazin ONLINE: Gilt das auch für Ware, die aus dem Ausland bestellt wurde?

Buttler: Das kommt darauf an, ob der Onlineshop einen Ableger in Deutschland hat oder nicht - das sieht man in der Regel im Impressum. Wenn sich der Shop explizit an deutsche Endverbraucher richtet, kann man auf deutsches Recht beharren. Wenn ich aber ein Messer aus Japan bestelle, dann gilt japanisches Recht.

ZEITmagazin ONLINE: Bei vielen Onlinehändlern liest man als Voraussetzung der Retoure, dass das Produkt "ungetragen und originalverpackt" zurückgeschickt werden muss. Widerspricht das nicht der Idee, dass Kund:innen das Produkt testen sollen?

Buttler: Testen heißt zu schauen, ob mir ein Produkt gefällt und ob es mir, im Fall von Klamotten oder Schuhen, passt. Es bedeutet nicht, dass ich Wanderschule bestelle, dann mit den Schuhen eine Alpenüberquerung mache und sie nach der Überquerung genutzt und dreckig zurückschicke. Aber: Ich bin nicht verpflichtet, ein Produkt in dem Karton oder der Plastikverpackung, in der es gekommen ist, zurückzuschicken. Ebenso wenig muss das Preisschild noch dran sein. Im stationären Handel gelten andere Spielregeln.

ZEITmagazin ONLINE: Inwiefern?

Buttler: Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein möglicher Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Insofern kommt es darauf an, welche Rückgabe- oder Umtauschbedingungen beim Kauf vereinbart worden sind. In der Regel findet man diese Bedingungen auf dem Kassenbon. Tatsächlich haben sich viele Händler inzwischen an die Bedingungen des Onlinehandels angepasst und bieten ebenfalls eine Rückgabefrist von 14 oder mehr Tagen an. Von einem generellen Umtauschrecht kann man aber nicht ausgehen. Daher der Rat: Vor dem Kauf den Händler fragen, ob und unter welchen Bedingungen eine Sache zurückgegeben werden kann.

ZEITmagazin ONLINE: Welche könnten das sein?

Buttler: Es gibt zum Beispiel Händler, die einen Umtausch nur innerhalb der ersten sieben Tage nach Kauf ermöglichen. Andere wiederum zahlen kein Geld zurück. Stattdessen erhält man einen Warengutschein über den Wert des gekauften Produktes. Im Onlinehandel geht das nicht: Da müssen Händler das Geld zurückgeben.

ZEITmagazin ONLINE: Was muss ich beachten, wenn ich ein Onlineprodukt zurückgeben möchte?

Buttler: Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass sie einen Widerruf erklären müssen - am besten schriftlich, per Mail oder per Post. Es reicht nicht, das Produkt nur zurückzuschicken. Viele große Händler akzeptieren zwar eine Retoure automatisch als Widerruf - es kann aber auch sein, dass ein Händler das Zurücksenden nicht als Widerruf erkennt, sodass dann die Widerrufsfrist schon abgelaufen sein kann.

ZEITmagazin ONLINE: Bei manchen Händler:innen muss man zudem die Retoure selbst zahlen, bei anderen nicht. Woran liegt das?

Buttler: Das hat oft wirtschaftliche Gründe. Auf der einen Seite wollen Händler durch die kostenlose Rücksendemöglichkeit Kunden überhaupt zu einer Bestellung animieren, auf der anderen Seite bedeuten kostenlose Retouren für Händler aber auch höhere Kosten. Viele Händler haben sich aber auch aus Nachhaltigkeitsgründen dazu entschieden. Indem Händler nicht mehr die Kosten der Retoure übernehmen, erhoffen sie sich eine niedrigere Rücksendequote. Deutschland war nämlich lange Zeit weltweit das Land mit der höchsten Retourenquote: Es wurde viel bestellt, aber wenig behalten.

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Erstellt am 28.12.2022
Bearbeitet am 28.12.2022

Quelle
https://www.zeit.de/zeit-magazin/le...

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