Stand: 06.12.2021 06:00 Uhr
Bald ist Weihnachten. Das heißt: Es werden wieder jede Menge Päckchen durch ganz Deutschland gefahren - von Lastwagenfahrerinnen und -fahrern. Einige der Corona-Schutzmaßnahmen machen ihnen die Arbeit nicht gerade einfacher. Ein Besuch auf Raststätten und Autohöfen an der A2 in Niedersachsen.
von Michael Brandt
Rund 18 Meter lang, 40 Tonnen schwer. Lkw-Fahrer Lukasz Szynkarek steht mit seinem weißen, großen Lastwagen auf der Raststätte Lehrter See Nord an der A2. Der 35-jährige Pole fährt die Pakete der großen Versanddienstleister durch ganz Deutschland. Auch während der Corona-Pandemie. "Es ist eine schwierige Situation, weil wir uns manchmal auch als Geimpfte testen müssen", sagt er. "Wir müssen oft lange auf den Test warten, für das Laden braucht man dann viel Zeit."
Polnischer digitaler Impfpass wird nicht von allen anerkanntSzynkarek ist bereits zweifach geimpft, mit Biontech. Auch einen digitalen Impfpass hat er, allerdings auf der Smartphone-App der polnischen Regierung. Nicht alle Firmen erkennen dieses Zertifikat an - manchmal braucht er dann noch einen zusätzlichen Schnelltest.
Alles sei noch etwas unübersichtlicher geworden, sagt auch Anthony Wandt. Er leitet eine Spedition in Braunschweig. "Hatten wir früher nur Landesregelungen, ist es jetzt so, dass jeder Betrieb in Prinzip eigene Regelungen hat. Wir gehen erstmal von 3G aus und versuchen, den Nachweis dafür zu führen. Aber tatsächlich ist es jeden Tag bei jedem Kunden neu."
Zu wenige Testmöglichkeiten für Lkw-FahrerKnapp 90 Prozent der rund 150 Mitarbeiter von Wandt sind bereits geimpft. Aber es gibt noch ein weiteres Problem, sagt Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL): Viele der Lastwagenfahrer aus Osteuropa, die auch bei deutschen Unternehmen arbeiten, seien häufig mit dem russischen Impfstoff Sputnik V geimpft.
"Dieser Impfstoff ist in Deutschland nicht anerkannt. Also muss der Fahrer entsprechend getestet werden, aber diese Testmöglichkeiten stehen nicht in ausreichender Menge und nicht an Orten zur Verfügung, die auch von einem großen Lkw angefahren werden können." Mit einem 40-Tonner könne man nicht mal eben zum Testzentrum fahren. Der BGL entwickelt daher gerade beispielsweise selbst ein Testangebot an ausgewählten Raststätten.
Unterschiedliche Regelungen auf den RaststättenLkw-Fahrer Szynkarek fährt schon seit zwölf Jahren mit seinem Laster durch ganz Deutschland. Kennt er all die unterschiedlichen Regeln in den verschiedenen Bundesländern? "Meine Firma schickt mir immer Informationen per E-Mail, wenn es neue Regeln gibt", sagt er. In Niedersachsen kann er grundsätzlich jede Raststätte und alle Autohöfe betreten: Es gilt 0G, eine Ausnahmeregelung in der Landesverordnung. Aber dazu kommen spezielle Regeln der einzelnen Betreiber: So können am Autohof in Peine alle Fahrer die Duschen benutzen - ohne Test oder Impfzertifikat.
Anders ein paar Kilometer weiter auf der A2. Der Betreiber Tank & Rast hat an seinen Raststätten bundesweit die 3G-Regel für Duschen eingeführt. Thomas Warner von der Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass es nicht sein könne, dass in jedem Land andere Regelungen gelten. Das sei gerade für ausländische Fahrer problematisch, die teilweise gar nicht wüssten, in welchem Bundesland sie sich gerade aufhielten. Ein Flickenteppich sei das.
Verbände und Gewerkschaften fordern bundeseinheitliche RegelungenSo teilt die Senatssprecherin in Hamburg auf Anfrage des NDR mit: Man müsse erst die neuen Rechtstexte abwarten. Fragt man die zuständigen Ministerien in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, dann verweisen diese auf den Bund. Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagt wiederum, für die 2G- und 3G-Regeln seien die Länder zuständig. Ebenso für Test- und Impfangebote. Bundeseinheitliche Regelungen gebe es nicht. Aber genau diese fordern BGL-Vorstandssprecher Engelhardt und auch Gewerkschafter Warner. Ebenso mehr Teststellen und Impfmöglichkeiten an Autobahnen und Raststätten.
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NDR Info | Aktuell | 06.12.2021 | 08:05 Uhr Schlagwörter zu diesem Artikel