WDR erleidet Niederlage vor Gericht
Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat in seinem heute verkündeten Grundsatzurteil entschieden, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW auch auf den WDR Anwendung findet, soweit keine journalistisch-redaktionellen Informationen betroffen sind. Der 5. Senat verurteilte den WDR, über mein Auskunftsersuchen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
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