Staatsrechtler sieht WDR auch nach Pressegesetz in der Pflicht
Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart übt in einem aktuellen Aufsatz in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht deutliche Kritik an der Rechtsauslegung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens (OVG NRW) in Sachen WDR. Degenhart gilt als einer der renommiertesten Staatsrechtler in Deutschland, sein Standardwerk über Grundrechte, der „Degenhart", ist jedem Jura-Studierenden ein Begriff.
Beitrag lesen