Wer in Deutschland warum welchen Pflichtverteidiger bekommt, unterliegt keinen Regeln. Und so ordnen manche Richter immer wieder die Anwälte bei, die ihnen am wenigsten Probleme bereiten.
Gleich zwei Studien fanden Hinweise auf systemische Probleme in der deutschen Justiz - in geschlossenen Räumen ist sogar von „Gerichtsnutten" und „Palliativanwälten" die Rede. Auch erfahrene Juristen berichten im Gespräch von solchen Problemen in ihrer Region.
Die betroffenen Angeklagten hingegen merken oft zu spät, wenn ihr Anwalt nicht das nötige Fachwissen mitbringt, dafür aber mit dem Richter im selben Tennisverein spielt. Und einen einmal beigeordneten Pflichtverteidiger zu wechseln ist oft gar nicht so einfach.
Die Bundesregierung könnte diese Probleme im Zuge einer EU-Richtlinie angehen. Eine historisch einmalige Chance. Doch bleibt die offenbar ungenutzt. Dabei machen andere Länder längst vor, dass man die Justiz bei der Auswahl von Pflichtverteidigern kontrollieren kann, ohne ihr die Unabhängigkeit zu nehmen.
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