Marcus Creutz

Wirtschaftsjournalist & Rechtsanwalt, München

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Die Rechts-Maschine

Was wäre, wenn das Internet den Anwalt bei juristischen Standardfragen überflüssig machte? Oder Interessierte sich am Notebook den Unternehmenskaufvertrag oder den Mietvertrag selbst mit Hilfe einer Datenbank anfertigen könnten?

In den USA und England gibt es das schon längst. Und wer dort nicht in das aufs Massengeschäft ausgerichtete Datenbanksystem passt, bekommt Anwälte und jeden x-beliebigen Experten über eine Hotline - an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr.

Und hier zu Lande? Viele Fragen.

Dabei wäre ein Datenbanksystem sehr hilfreich, das all die gängigen Fragen aus den wichtigsten Rechtsgebieten des juristischen Alltags zusammenrührt und dann über ein bekanntes Internetportal an die Rechtsuchenden verbreitet.

Das Problem dabei ist allerdings, dass man bei der Masse der Internetgänger nicht wirklich kommunizieren kann. Rechtsuchende können zwar per eMail oder Bildschirm-Formular auch heute schon Fragen stellen. Doch eine automatisierte Antwort für die Masse der Internetsurfer wäre so nicht möglich. Jedenfalls nicht bei einem großen Portal. Denn alle Fragen individuell zu beantworten kostet Zeit, viel Personal und ist deshalb ineffektiv. Erst umgekehrt wird ein Schuh daraus: Das System stellt die Fragen, und der Mandant antwortet. Aber nur mit Ja oder Nein. Denn sonst ließe sich das Rechtssystem wiederum nicht automatisieren.

Wie das funktioniert, kann man jetzt unter www.janolaw.de selbst durchexerzieren. 1,2 Millionen Fragen und Antworten zu den relevantesten Rechtsgebieten haben Michael Zahrt und Ha-Sung Chung, die beiden Vorstände der Janolaw AG, mit etwa 20 juristisch ausgebildeten Mitarbeitern in eine Datenbank geschrieben. Die Internetplattform navigiert den Nutzer durch das Labyrinth der Anspruchsvoraussetzungen. Er selbst muss jeweils nur mit Ja oder Nein antworten und führt sich so quasi selbst zur Lösung seines juristischen Problems.

"Etwa 70 Prozent der Anfragen können wir so lösen", berichtet Chung, der seit den achtziger Jahren an einem entsprechenden Softwaresystem gearbeitet hat. Schon damals hatte sich Chung bei Insidern mit dem juristischen Schulungssystem Terminus einen Namen gemacht, das der Beck-Verlag 1990 erstmals vertrieb. Später, in der Londoner Kanzlei Ashurst Morris Crisp, sammelte Chung dann weitere Erfahrungen mit juristischem Wissensmanagement. Sein Resümee aus dieser Zeit: " Die Sozietät war ihrer Zeit weit voraus. Alle Anwälte brachten ihr gesammeltes Wissen, Verträge und Formulare in die Datenbank ein. Doch nichts war wirklich systematisiert, und die eingesetzte Software hielt auf Dauer der Datenmenge einfach nicht stand. "Zurück in Deutschland, arbeitete Chung mehrere Jahre bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt.

Sein Freund Michael Zahrt, der die Programmierkunst seines Anwaltskollegen seit den gemeinsamen Studienzeiten mit großem Interesse begleitete, war zur gleichen Zeit bei der mit PricewaterhouseCoopers assoziierten Kanzlei Veltins tätig. Und als sie beide die harten Lehrjahre in den Großkanzleien absolviert hatten und es sich eigentlich auf ihren gut dotierten Posten hätten gut gehen lassen können, kündigten sie ihre Jobs von heute auf morgen und konzentrierten sich auf ihre Idee von einem juristischen Internetportal. Nicht, dass die beiden leichtfertig wären - aber Chung war es kurz vorher gelungen, sein Terminus-Programm über eine Programmier-Schnittstelle mit dem Internet zu verbinden.

Kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz Chung und Zahrt wussten natürlich genau, dass ihre juristische Innovation nicht nur Befürworter in den Reihen der Anwaltschaft finden würde. Deshalb ließen sie ihr System zuerst einmal von zwei Professoren auf die berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit überprüfen. Und natürlich auf die Vereinbarkeit mit dem Rechtsberatungsgesetz. Die Gutachter kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Janolaw-Betreiber keine fremden Rechtsangelegenheiten erledigen, sondern dass es der Rechtsuchende ist, der sein juristisches Problem selbst mit Hilfe eines Fragen-Antworten-Spiels löst.

Mit anderen Worten: Mit den Klicks im Internet verfolgt der Anfragende seine eigenen Rechtsangelegenheiten. Das darf er im strengen ständischen deutschen Rechtspflegesystem. "Das Informationssystem Jano verbindet klassische juristische Informationsmedien auf internetadäquate und komfortable Art und Weise. Es dient damit der Rechtspflege", attestierte kein geringerer als Professor Martin Henssler, Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität Köln, in seinem Gutachten. Davon ließen sich auch die Verantwortlichen beim Deutschen Anwaltverein überzeugen und beschlossen, keine juristischen Schritte gegen das Projekt einzuleiten. Allerdings bleiben Restzweifel, die Bernd Bürglen, Vorsitzender des DAV-Ausschusses für Rechtsberatung, gegenüber der "Financial Times Deutschland" äußerte. Diese gründen sich vor allem darauf, dass Rechtsuchende ihr Problem möglicherweise von vornherein falsch einordnen und dann durch die Antworten des Systems auf Irrwege geraten könnten.

Mehr als ein Ratgeber-Heftchen Bürglen hält das Datenbanksystem Janolaw letztendlich für nichts anderes als ein digitales Ratgeber-Heftchen, die es schon seit Jahrzehnten gebe, ohne dass dies die Anwaltschaft störe. "Im Grunde genommen hat er Recht", bestätigt Ha-Sung Chung, um sogleich anzufügen: "Aber nur im Grunde genommen. Es ist ein Ratgeber-Heftchen, nur ist dieses Heft so dick, dass man es eigentlich gar nicht drucken kann." In der Tat: 1,2 Millionen Fälle auf einen Schlag auszudrucken und dann noch den eigenen Fall darunter zu finden - nahezu unmöglich.

"Was das Heftchen auch nicht kann, was wir aber tun", ergänzt Michael Zahrt, "wir nehmen den Verbraucher und Mandanten ernst. Wir nehmen ihn an die Hand und führen ihn zu einem Ergebnis - und zwar zu seinem Ergebnis. Das macht ein Heftchen nicht. Das liegt da, und Sie müssen es lesen, im Zweifel finden Sie Ihre Lösung nicht." Doch womit verdient Janolaw Geld? Die Einnahmen resultieren zum einen aus dem Lizenzgeschäft. So wurde das Janolaw-Angebot kürzlich in die Finanzseiten bei T-Online integriert. Auch bei Gerling ist ein Modul des Janolaw-Inhalts zum Versicherungsrecht unter Gerling.de zu finden. Fragen und Antworten zum Immobilien- und Mietrecht von Janolaw bietet Planethome.de, die Internet-Tochter der Hypo Vereinsbank, auf ihren Seiten an. Am Ende sollen so alle Marktführer über die verschiedensten Branchen hinweg die Janolaw-Tools nutzen.

Der Aldi der digitalen Rechtspflege Die zweite Einnahmequelle: Für 4,90 Euro kann jeder derzeit für 24 Stunden auf alle Rechtsgebiete bei Janolaw zugreifen. Die Monatspauschale liegt bei zehn Euro und muss für mindestens sechs Monate abgeschlossen werden - dann auch mit dem weiteren Vorteil, das Modul Jano-Contract in Anspruch nehmen zu dürfen. Dahinter verbirgt sich ein Vertragsgenerator, mit dessen Hilfe sich jedermann seinen Vertrag individuell anfertigen kann. Das Kommunikations-Prinzip ist das gleiche: Der Anwender wird durch die verschiedenen Klauseln gelotst und antwortet jeweils nur mit Ja und Nein. "Es gibt juristische Fragestellungen, von denen wir glauben, dass sie allgemein zugänglich sein sollten und müssen, eine Art großes Nachschlagewerk", sagt Michael Zahrt. " Und es gibt Bereiche, von denen wir glauben, dass eine Gebühr nicht nur angebracht, sondern auch notwendig ist, um die Qualität zu sichern. Wir bieten sehr hochwertige Produkte an, ich denke an die Vertrags-Tools, Sie erhalten hier Verträge zum Firmen-GmbH-Geschäftsführer, Sie bekommen internationale Verträge." Hundert Euro beträgt die Jahresgebühr für eine Mitgliedschaft bei Janolaw. Schon die Erstberatungsgebühr bei einem Anwalt liegt in 99 Prozent der Fälle über diesem Preis. Wie ist das möglich? Ha-Sung Chung erklärt das Prinzip: "Wir öffnen dem Nutzer das Gehirn des Anwalts. Weil wir die verschiedensten juristischen Sachverhalte nur einmal aufbereiten, dieselbe Leistung aber hunderttausend- oder millionenfach verkaufen können, sind wir so preiswert." Ein großer juristischer Supermarkt also. Janolaw, der Aldi der digitalen Rechtspflege.

Natürlich kann auch Janolaw nicht alle Fragen beantworten. Daher kommt es bei der Navigation durch das Rechtsinformationssystem durchaus vor, dass Janolaw am Ende dazu rät, einen Anwalt aufzusuchen. Künftig will Janolaw auch diese Kunden bedienen. Dann sollen Vertragsanwälte aktiv werden. Man kann eben nicht alles selbst machen.

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siehe auch: Was wurde aus ... den Rechts-Discountern? (vom 17.2.2004)

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