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O-Ton

Nach Verurteilung wegen „Hausfriedensbruch“: Leipziger Journalist wendet sich ans Bundesverfassungsgericht

Es ist eigentlich immer wieder dasselbe: Mit aller Macht wird versucht, den Protest gegen eine klimaschädliche Wirtschaft zu unterbinden – sei es bei der Räumung von Lützerath, sei es beim staatsanwaltlichen Vorgehen gegen die „Letzte Generation“, sei es beim Vorgehen von DHL gegen den Protest gegen den Flughafenausbau, sei es bei symbolischen Tagebaubesetzungen, in denen die schmutzigste Energiequelle Thema war. Doch was ist mit den Journalisten, die dabei sind?

Erlischt ihr Recht auf freie journalistische Berichterstattung, wenn sich Proteste auf Tagebaugelände abspielen wie bei einer Aktion von Ende Gelände im November 2019 im Tagebau Schleenhain der Mibrag?