Marcel Richters

Onlineredakteur, Frankfurt am Main

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Artikel

Die Hashtag Polizei

Soziale Medien gehören zu moderner Kommunikationsgesellschaft nicht nur dazu, sie haben sie definiert. Nur logisch ist es da, dass auch staatliche Organe diese Medien nutzen. Allerdings geht es dabei nicht um Informationsvermittlung, sondern um Selbstdarstellung. 

Diverse staatliche Stellen nutzen heute Soziale Medien, besonders interessant ist diese Nutzung bei Polizeibehörden. Denn die Polizei repräsentiert staatliche Gewalt nicht nur, sondern setzte sie auch durch. Wenn jemand das staatliche Gewaltmonopol im wahrsten Sinne des Wortes zu spüren bekommt, dann ist es in den meisten Fällen durch Polizist:innen. Umso wichtiger ist es für die Polizei, sich um ihre öffentliche Wahrnehmung zu kümmern. Und dabei greift sie besonders gerne zu den Sozialen Medien.

Ob Instagram, Facebook oder Twitter, einige Polizei-Accounts sammeln Likes am laufenden Band. Mit Emojis, Schlagfertigkeit und Kreativität wird von Einsätzen berichtet, Fragen beantwortet oder der Dienstalltag der Polizistinnen und Polizisten erläutert. Der Umgangston ist dabei salopp und persönlich. Mit diesen Methode hat sich die Frankfurter Polizei 2016 sogar den renommierten „Virenschleuder"-Preis für „ansteckendes Marketing aus Kultur und Medien" verdient.

Das ist mehr als zutreffend, denn es geht den Behörden vor allem um Vermarktung, um Außendarstellung. Im Fall der Polizei sind die zu vermarktenden Produkte die Maßnahmen, welche sich in der Öffentlichkeit auswirken und noch mehr der polizeiliche Blickwinkel auf diese Maßnahmen. Allerdings: Nicht immer ist dieser Blickwinkel mit der Realität identisch. Auch um Transparenz geht es nicht.

Bei der Räumung eines besetzten Hauses in der Berliner Friedel Straße 54 twitterte die Berliner Polizei ein Bild von einem Türknauf, der angeblich unter Strom gesetzt wurde und wies auf die damit verbundene Lebensgefahr für ihre Beamten hin. Die Meldung wurde von verschiedenen Medien übernommen und ungeprüft weiterverbreitet. Radio Berlin sprach von einem „lebensgefährlichen Anschlagsversuch". Da die Nachricht sich schnell verbreitet hatte, „hakte" das Social-Media-Team der Polizei Berlin nochmal nach. Denn - so stellte man klar - „was die Community interessiert, interessiert auch [die Polizei]". Danach gab die Polizei bekannt, dass der Knauf zwar unter Strom stand, dies aber auf ein eingeklemmtes Kabel zurück zu führen war und wohl nicht auf Absicht. Eine Stromquelle wurde nicht gefunden. Woher die elektrische Spannung kam, darauf wurde in der Richtigstellung nicht eingegangen. Die Community aber war in der Zwischenzeit schon wieder zum nächsten Thema weitergezogen und so erhielt die Falschmeldung weitaus mehr Aufmerksamkeit in Form von Retweets, Favorisierungen und Antworten, als die Richtigstellung. Eine Vorverurteilung fand statt, dank der Polizei.

Ähnlich war es bei verschiedenen Meldungen der Polizei zum G20-Gipfel. Von angeblichen Flaschenwürfen, die Vorwand waren um die „Welcome To Hell"-Demo zu stoppen, bis zu vermeintlich erneuten Plünderungen am Samstagabend, welche nicht stattfanden. Eine ernsthafte Diskussion um diese nachweislichen Falschmeldungen ist im Schatten der Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizei dennoch nicht aufgekommen.

Natürlich lässt sich nicht eindeutig belegen, ob Falschmeldungen absichtlich verbreitet werden oder ob es sich um Versehen handelt. In jedem Fall zeigen sie aber, dass Polizeibehörden dazu neigen, Meldungen vorschnell zu verbreiten. Dabei sind Polizeibehörden nicht auf die Richtigkeit der Meldungen angewiesen, wie es bei Journalist:innen der Fall ist. Es handelt sich eher um guten Willen. Umso mehr stellt sich die Frage, welche Ausbildung Social-Media-Beamte genießen, welche Richtlinien es für die Veröffentlichung von Meldungen gibt, wie der Umgang mit kritischen Kommentaren oder öffentliche Kommunikation der Behörden untereinander geregelt ist. Ebenso ist es fraglich, wann Nutzer:innen von den Informationen der Polizei-Accounts ausgesperrt werden können. Werden Nutzer:innen geblockt? Wann nutzen Behörden sogar Tools der Sozialen Netzwerke, um Accounts sperren zu lassen? Und in wessen Ermessen liegen derartige Entscheidungen?

Erste Antworten auf diese Fragen ergibt eine schriftliche Anfrage der Linken in Berlin vom Juni 2016. Darin erwähnt wird ein Leitfaden „Nutzung von Sozialen Netzwerken in der Berliner Verwaltung", welcher ebenso wie der Abschlussbericht der Projektgruppe Neue Medien der Polizei Berlin von 2013 und dem Merkblatt „Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Sozialen Medien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin" die Grundlage der dortigen Arbeit in den Sozialen Medien bildet. Aus der Anfrage ergibt sich ebenfalls, dass „im Rahmen eines E-Learning-Studiums an der Deutschen Presseakademie" eine Beamtin (von insgesamt vier) „zur zertifizierten ‚Social Media Managerin' ausgebildet" wurde. Bei der Polizei Hamburg finden sich dagegen in den Kurzbiografien zu der zuständigen Beamti:innen keinerlei Hinweise auf eine besondere Eignung oder Ausbildung. Einer der bekanntesten Social-Media-Polizisten, der Frankfurter André Karsten, war einem Interview zufolge vor seiner Ausbildung als Polizist als Werbetexter tätig.

Ähnlich unterschiedlich wie die Ausbildung sind wohl auch die Vorgehensweisen in anderen Bereichen. Erschwert wird der Vergleich der Strategien der unterschiedlichen Behörden dadurch, dass jede der sechzehn deutschen Landespolizeien eine andere Handhabung praktiziert. Tatsächlich wirkt es so, als setze man bei den verschiedenen Polizeibehörden bei der Ausarbeitung von Strategien auf Best-Practice-Learning und auch ein wenig Bauchgefühl. Feste Einsatzrichtlinien scheint es nicht zu geben.

Der Mangel an starren Dienstvorschriften kann zwar in einem dynamischen Umfeld wie den Soziale Medien ein Vorteil sein, lässt aber viel Spielraum für wenig professionelle Wortmeldungen. So antwortete die Polizei Frankfurt auf Twitter auf die Frage, ob es den sein müsse, dass bei G20 eingesetzte Kollegen Minderjährige „sehr brutal abführen" lediglich: „Wir haben gerade gesehen was unseren Kollegen in HH widerfährt. Muss DAS sein?". Das Beispiel zeigt: Die Grenzen zwischen eigener Meinung und offizieller behördlicher Verlautbarung verschwimmen - besonders dann, wenn Veröffentlichungen nicht individuell gekennzeichnet sind.

Gleichzeitig bieten die Beamt:innen durch unbedachte Äußerungen einen Einblick in ihr Denken und erinnern an ein viel größere Schwierigkeit. Denn auch wenn die Polizei politischen Weisungen unterliegt, ist sie ein eigenständiger Akteur. Ob Einschränkung des Demonstrationsrechts oder die Forderung nach immer zunehmend militarisierter Ausrüstung über Ablehnung der Kennzeichnungspflicht bis hin zu den von der Deutschen Polizei Gewerkschaft geforderten Gummigeschossen - sie verfolgt eigene politische Interessen und versucht diese auch immer wieder zu rechtfertigen. Dafür eignet sich der Direktkontakt zu Bürger:innen hervorragend. Denen bietet sich wiederum die viel genutzt Möglichkeit, Lob und Zuspruch auszusprechen. So wird die Bindung zwischen der Exekutivinstitution Polizei und dem Rest der Gesellschaft gestärkt. Auf einseitige Weise, im Sinne der Polizei. Es heißt nicht mehr die Polizei, sondern unsere Polizei. Darüber wird vergessen, dass grundsätzlich jede:r Ziel von Repression und Machtausübung der Exekutive werden kann. Gleichzeitig können die Behörden sich auf das immer noch große Vertrauen stützen, welches viele Deutsche ihnen entgegenbringen. Einer repräsentativen Umfrage von Infratest Dimap von Anfang 2017 zufolge genießt die Polizei bei 88% der Befragten großes oder sehr großes Vertrauen. Damit liegt sie weit vor den Medien. Denen bringen einer Studie der Universität Mainz aus demselben Zeitraum zufolge 40% eher oder voll und ganz Vertrauen entgegen.

Die Dringlichkeit für eine klare gesetzliche Regelung der Öffentlichkeitsarbeit der Polizeibehörden ist hoch. Die Politik ist gefragt, dem bisher nur wenig überwachten Vorgehen Einhalt zu gebieten und ihm vor allem einen rechtlichen Rahmen zu setzen. Genauso wichtig ist es für Medien, die Polizei als interessengeleiteten Akteur zu begreifen und Veröffentlichungen nicht ungeprüft zu übernehmen. Gerade dann nicht, wenn Journalis:innen in ihrer Arbeit behindert werden. Dann ist es umso mehr Zeit, noch genauer hinzuschauen.

In einer Zeit, in der objektive Informationen immer stärker von subjektiven Meinungen abhängen und nach fast marktähnlichen Mechanismen konsumiert werden, kann die Polizei Journalist:innen umgehen und Informationen direkt an die Bevölkerung weiterleiten. Das Problem verschärft sich, wenn Medien diese Informationen ungeprüft weiter verbreiten. Die Polizei wird zur alleinigen Informationsquelle, das für die Medienarbeit grundlegende Zwei-Quellen-Prinzip ausgeschaltet. Wenn Medien den Darstellungen der Polizei widersprechen, besteht allerdings - unabhängig davon, dass dieser Widerspruch näher an der Wahrheit liegt - die Gefahr, dass das ohnehin geringe Vertrauen in sie weiter sinkt und kritische Berichterstattung noch schwieriger wird. So untergraben Behörden durch ihre offensive Medienarbeit eine der wichtigsten Stützen einer offenen Gesellschaft: die freie Presse.

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