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Hohe Freiheitsstrafen gegen illegales Leiharbeitersystem

Hohe Freiheitsstrafen gegen illegales Leiharbeitersystem

Das Landgericht Berlin, speziell die 36. Große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer, hat heute hohe Freiheitsstrafen gegen fünf Bandenmitglieder im Alter von 44 bis 57 Jahren verhängt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund ihres illegalen Leiharbeitersystems, bei dem sie Ausländer gewerbs- und bandenmäßig eingeschleust hatten. Die Strafen wurden für verschiedene Delikte verhängt, darunter auch gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung, Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und ungünstige Arbeitsbedingungen oder Beihilfe zu diesen Straftaten.

Der Hauptverantwortliche für das illegale Leiharbeitersystem, der 50-jährige Stanislav Z., erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Ihm wurde zusätzlich vorgeworfen, in 128 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben, wofür ihm sieben Millionen Euro eingezogen wurden – die angeblichen Gewinne aus den illegalen Machenschaften.

Die Bande hatte Menschen aus Nicht-EU-Staaten, wie etwa der Ukraine, angeworben, mit gefälschten EU-Ausweisdokumenten ausgestattet und illegal in Deutschland beschäftigt. Die Arbeiter wurden in Niedriglohnsektoren wie Lagerhaltung und Kommissionierung eingesetzt und in den baltischen Staaten, vor allem in Estland, angemeldet, obwohl sie dort nie gearbeitet hatten. Durch die geringeren Sozialversicherungsbeiträge dort konnten in Deutschland Umsätze und Gewinne maximiert werden. Insgesamt wurden im Tatzeitraum von 2018 bis 2021 30 Millionen Euro Umsatz erzielt, und mehr als 1000 Menschen wurden deutschlandweit beschäftigt. Die Leiharbeiter wurden durch schlechte Arbeitsbedingungen und hohe Strafzahlungen diszipliniert.

Ein Netzwerk von verschiedenen Überlassungs- und Verwaltungsunternehmen im In- und Ausland wurde genutzt, um die kriminellen Aktivitäten der Bande zu verschleiern. Durch die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen entstand dem deutschen Steuerzahler ein Schaden in Höhe von sechs Millionen Euro.

Ein 63-jähriger Steuerberater wurde wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Drei weitere Mitangeklagte wurden bereits am 24. Mai 2023 wegen ihrer Beteiligung an den Straftaten zu Freiheitsstrafen verurteilt, wobei die Vollstreckung in zwei Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Verfahren basierte auf umfangreichen Ermittlungen der Bundespolizei, des Zolls und der Steuerfahndung und begann am 8. Februar 2023.

Es ist zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden kann. Die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Monaten vorliegen.



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