Es war einmal in einer Zeit, als Werbung für Schwangerschaftsabbrüche strafbar war. Diese Zeit ist am 9. März 2022 abgelaufen. Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches abzuschaffen. Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) nannte die Abschaffung am Rande der Abstimmung "überfällig", der Initiator Bundesjustizminister Marco Buschmann selbst beschrieb den Paragrafen als "untragbaren Zustand". Die Geschichte dieses "Zustandes" beginnt 1933 − Zeit für einen Blick zurück.
Lukas Hildebrand
Journalist, Hamburg / Berlin
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