Am Freitag debattierte der Bundestag in der ersten Lesung über eine Streichung des Paragrafen 219a. Die Ampel-Koalition ist sich einig, das Verbot der "Werbung" für einen Schwangerschaftsabbruch aufzuheben. Dafür soll der 219a StGB in Gänze aufgehoben, zeitgleich aber eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes vorgenommen werden.
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