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Techgiganten in der EU-Zange

Illustration: Peter von Tresckow

Die Schonfrist läuft ab: Ab dem 6. März soll das Gesetz über digitale Märkte, der „Digital Markets Act" (DMA), sechs Internetriesen in die Schranken weisen. Namentlich adressiert sind Alphabet, Amazon, Apple, Bytedance, Meta und Microsoft. Sie müssen sich dann an die neuen, strengeren Regeln der EU halten - mit gravierenden Folgen: Führenden Plattformen wird untersagt, ihre eigenen Produkte bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz anzuzeigen. Sie dürften auch nicht mehr ungefragt personen­bezogene Daten ihrer einzelnen Dienste kombinieren, so etwa bei Facebook und Whatsapp, die beide zu Mark Zuckerbergs Meta gehören. Auch dürfen Nutzer nicht daran gehindert werden, Software von Drittanbietern zu installieren. Die Europäische Kommission erhofft sich davon einen faireren Wettbewerb, eine realistische Chance für kleinere Unternehmen, die starke Marktstellung der sechs Konzerne anzugreifen - und mehr Wahlfreiheit für die Verbraucher.

Während sich die Frist nähert, steigt im „Center for Advanced Studies in Law and Economics" (CASTLE) der Universität Bonn die Spannung. Das Institut unter der Leitung des ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Daniel Zimmer, arbeitet an einer Gesetzeskommentierung zum DMA, in der auch Verstöße der Unternehmen gegen die neuen Regeln erfasst werden sollen. Zimmer brennt für das Wettbewerbsrecht. Im Jahr 2016 sorgte er für Schlagzeilen, als er vom Vorsitz der Monopolkommission zurücktrat, weil der dama­lige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel der Fusion von Edeka und Tengelmann ei­ne Sondergenehmigung erteilt hatte. Mit dem Gesetz über digitale Märkte hat FDP-Mitglied Zimmer jetzt einen neuen Forschungsschwerpunkt.

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