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Corona-Folgen an Berlins Hochschulen: Streit um pandemiebedingte Fristverlängerungen

Vorlesungen vor dem Laptop, Lernen ohne direkten Austausch und geschlossene Bibliotheken: Corona hat das Studieren erschwert. Um den Studierenden entgegenzukommen, hat das Land Berlin über vier Semester Fristverlängerungen für Abschluss- und Hausarbeiten erlassen. Die Regelung galt bis zum Ende des Wintersemesters. Über eine neue gesetzliche Verordnung für das Sommersemester wird im Abgeordnetenhaus noch beraten.

Unterdessen stehen an den Hochschulen aber schon Entscheidungen dazu an. Dabei gilt, was in der Corona-Verordnung im Hochschulgesetz steht: Dass „die Bearbeitungsfrist (...) unter Berücksichtigung der pandemischen Lage angemessen zu verlängern" ist. Doch was ist „angemessen"? Darüber entscheiden die einzelnen Hochschulen.

Nicht immer konfliktfrei, wie ein Fall an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) zeigt. Dort forderte der Asta vier Wochen mehr Zeit für Studierende. Das wollte die Studierendenvertretung in der Kommission für Studium und Lehre vorbesprechen - und bekam nach Asta-Angaben wochenlang keine Gelegenheit dazu.

Die gewünschte Verlängerung wird halbiert

Ihrem Ärger machten die Studierenden auf Twitter Luft. „Der Umgang an unserer Hochschule mit studentischen Vertretern ist unter aller Sau. Das muss sich ändern!" Die Kommission sei die einzige, in der die Vertreter:innen die Hälfte der Stimmen haben, um tatsächlich etwas bewegen könnten, erklärt Stefanie Döring vom Asta der HTW auf Anfrage des Tagesspiegels. Man fühlte sich übergangen.

Im Akademischen Senat (AS) mussten sich die Studierenden dann der professoralen Mehrheit beugen. Die von den Studierenden gewünschte Fristverlängerung wurde halbiert - auf nur zwei Wochen. Ist ihnen nun Unrecht widerfahren? Die Hochschulleitung sieht das nicht so: Im AS „konnten die Studierenden ihren Antrag ausführlich vorstellen und diskutieren", erklärt eine HTW-Sprecherin.

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Das bestätigt letztlich auch Stefanie Döring. Der Vizepräsident habe gleich zu Beginn betont, die Meinung der Studierendenvertreter:innen müsse ausführlich gehört werden. Immerhin habe man sich am Ende doch noch ein Stück weit gegen die Hochschulleitung durchgesetzt, sagt Döring. Denn laut deren Antrag sollte die Verlängerungsfrist nur eine Woche betragen.

Dass es auch ganz anders geht, zeigt das Beispiel der Alice Salomon Hochschule. Bearbeitungszeiten von Bachelor- und Masterarbeiten werden dort für das Sommersemester pauschal um vier Wochen verlängert. Für Studierende mit Kindern erhöht sie sich noch einmal um weitere zwei Wochen. Fristen für schriftliche Prüfungen werden nach Absprache mit den Lehrenden verlängert - ohne Vorgaben der Hochschulleitung.

Müsste es nicht eine einheitliche Regelung geben, die klare Linien vorgibt? Dies verneint die Wissenschaftsverwaltung auf Anfrage: „Mangels einer dafür benötigten Ermächtigungsgrundlage im Berliner Hochschulgesetz können die Fristverlängerungen nicht im Verordnungsweg erfolgen." Es bleibt also im Ermessen der Hochschulen, wie weit sie den Studierenden, die mit unterschiedlichen Pandemiefolgen zu kämpfen haben, entgegenkommen wollen.

Larena Klöckner
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