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40 Cent mehr im Monat: Neuer Lohn für studentische Beschäftigte

Der neue Berliner Landesmindestlohn, der seit dem 17. Juli gezahlt wird, liegt bei 13 Euro. Studentische Beschäftigte an einigen Berliner Hochschulen haben sogar noch etwas mehr erhalten. Dieser Zuschlag fällt allerdings mit 0,01 Euro so spärlich wie rechnerisch nur möglich aus.

Die Anpassung um einen Cent war den Hochschulen zufolge aufgrund der Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro notwendig. Wegen der seit Anfang Oktober geltenden Bestimmung wären studentische Beschäftigte, die 40 Stunden pro Monat arbeiten, andernfalls in den Minijob-Bereich gerutscht. Das hieße für sie weniger Sozialabgaben und mehr Nettogehalt, für die Hochschulen jedoch einen erhöhten Aufwand und mehr Ausgaben.

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Die drei großen Berliner Universitäten sind unterschiedlich mit der neuen Situation umgegangen. Während es an der Technischen Universität (TU) und der Humboldt-Universität (HU) zu der kuriosen Gehaltserhöhung kam, konnten Studierende an der Freien Universität (FU) selbst entscheiden, ob sie eine Stunde länger arbeiten wollen. Der Hintergrund: Bei 41 Monatsstunden liegen sie über der Minijob-Grenze und könnten somit den Status als Werkstudierende behalten. Der Stundenlohn liegt an der FU unverändert bei 13 Euro, wie eine Sprecherin erklärte. Zuerst hatte der Tagesspiegel Checkpoint berichtet.

Nicht mit den Beschäftigten gesprochen wurde offenbar an der TU. Dort wurden die Mitarbeitenden schriftlich informiert: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, ihnen mitteilen zu können, dass durch einen Präsidiumsbeschluss alle stud. Beschäftigen ab 01.10.2022 zusätzlich zum Landesmindestlohn eine außertarifliche Zahlung von 0,01 € pro Stunde gezahlt wird." Die Hochschule begründet die Entscheidung vor allem mit dem „erhöhten Verwaltungsaufwand, der mit der Minijob-Grenze einhergeht".

Überschreitung der Minijob-Grenze

Für die Beschäftigten heißt das: Wer 40 Stunden pro Monat arbeitet, liegt nun genau 40 Cent über der Minijob-Grenze und hat damit einen sozialversicherungspflichtigen Job. Das macht nach Informationen des Checkpoint rund 100 Euro weniger Gehalt, da die Sozialabgaben nicht mehr größtenteils vom Arbeitgeber übernommen, sondern in gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.

Dem widersprach jetzt Matthias Jähne von der GEW Berlin: Mit der Erhöhung über 520 Euro würden die studentischen Beschäftigten grundsätzlich nicht weniger verdienen. Sie können damit aber nicht von einem leicht höheren Nettogehalt profitieren, das sie im Minijob-Bereich bis 520 Euro/Monat erhalten würden; wegen des geringeren Rentenversicherungs-Beitrags. Die Problematik bestehe jedoch vor allem auf Seiten der Hochschulen.

„Die Universität stand vor der Frage, die Stundenanzahl anzuheben von 40 Stunden pro Monat auf 41 Stunden oder die außertarifliche Zahlung von 0,01 Euro zu beschließen", erklärt TU-Pressesprecherin Stefanie Terp auf Tagesspiegel-Anfrage. Ohne den Schritt hätte die TU aufgrund der höheren Rentenversicherung Mehrkosten von 1,1 Millionen Euro und einen erheblichen Verwaltungsaufwand - etwa die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale - gehabt. Diesen Betrag bestätigt GEW-Vorstandsreferent Jähne.

Immerhin: eine zusätzliche einmalige Sonderzahlung

Besonders wichtig sei der Unileitung, dass kein Studierender weniger Geld erhalte als zuvor. Zudem habe die Hochschule mit den August-Gehältern eine einmalige Sonderzahlung von 100 Euro an die 1895 studentischen Beschäftigten gezahlt.

Man hätte dieser Beschäftigtengruppe akut geholfen, indem man von einer außertariflichen Zahlung in Höhe von 0,01 Euro abgesehen hätte

Shaun Rudolf, Vorsitzender des Personalrates der studentischen Beschäftigten (TU)

Shaun Rudorf, der Vorsitzende des Personalrates der studentischen Beschäftigten an der TU, sieht die Entscheidung kritisch: „Mit den sozialen Schwierigkeiten in der aktuellen Energiekrise, wovon unter anderem studentische Beschäftigte besonders stark betroffen sind, hätte man dieser Beschäftigtengruppe akut geholfen, indem man von einer außertariflichen Zahlung in Höhe von 0,01 Euro abgesehen hätte." Die Zahlung sei nicht als Wertschätzung zu sehen, sondern lediglich als Einsparung von Verwaltungsaufwand.

An der Humboldt-Uni wurde die Vergütung im Einvernehmen mit dem Personalrat der studentischen Beschäftigten ebenfalls auf 13,01 Euro pro Stunde angehoben. „Diese Anhebung war notwendig, da die tarifliche Vergütung die Anforderungen des geänderten Landesmindestlohngesetztes nicht erfüllt hätte", heißt es von der HU-Pressestelle.

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Die Überschreitung der Minijob-Grenze ergebe sich aus „Vorgaben aus dem Landesgleichstellungsgesetz", heißt es. Zudem sei es für die studentisch Beschäftigten vorteilhaft, mit der Vergütung über der Grenze zu liegen. Das Werkstudierendenprivileg befreie die Studierenden von der Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Tat müssen Werkstudierende nur den Betrag zur Rentenversicherung zahlen, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird.

Die GEW Berlin schließt sich gleichwohl der Kritik an der Mini-Lohnerhöhung an. Angesichts der steigenden Kosten und der wichtigen Arbeit von studentischen Beschäftigten sollten die Hochschulen ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen und dafür sorgen, ihre Beschäftigten finanziell zu entlasten, statt über solche legalen Tricks ihr Nettoeinkommen nach unten zu drücken, erklärt die Vorsitzende Martina Regulin.

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