Katharina Heder

Digital Media Manager & Strategist, Wurster Nordseeküste

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Dank Lebensversicherungreform: Revival einer totgesagten Altersvorsorge? [1]

Die Reaktion auf das LVRG fiel in der Branche unterschiedlich aus. Einige Versicherer möchten ihre Produkte künftig nur noch exklusiv anbieten und erteilen ganzen Vertriebswegen eine Absage. Andere versuchen die eigenen Kosten zu senken, um so das Produkt Lebensversicherung attraktiv zu halten. Allen gemeinsam ist eine Tendenz: Jetzt geht es an die Überschussbeteiligungen, die auf breiter Front sinken.

Aus Sicht der Kunden bedeutet diese Entwicklung das Entstehen einer neuen Angst vor dem Thema Altersvorsorge. Es ist verständlich, warum die Frage nach der „richtigen“ Versorgung ein immer größeres Thema wird. Während Berater gern zu sicheren Banksparverträgen raten, wählen Kunden häufig einen anderen Weg: Betongold.

Dabei kaufen sie sich zur Altersvorsorge Wohnimmobilien, welche sie vermieten. Zur Finanzierung eines solchen Vorhabens nutzten Vermittler bislang Bausparverträge. Sobald diese mit einer Mindestsumme angespart waren, konnten die Versicherten diese beleihen und davon eine Immobilie kaufen.

Wohn-Riester statt Bausparvertrag

Dabei waren die Verträge zuweilen unflexibel gestaltet. Man kann über das Geld nicht frei verfügen. Deshalb erfährt in den vergangenen Jahren der Wohn-Riester als Sonderform des Riester-Vertrags Zuspruch. Dabei entscheiden sich Kunden meist für den Abschluss eines klassischen Vertrags. Dieser erhält die bekannten Zulagen und spart somit das benötigte Eigenkapital mit an. Er bietet eine zusätzliche Option: Für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie kann man den Vertrag bis auf 10 Prozent des Guthabens, welches stets als Kapital verbleiben muss, beleihen. 

Dabei knüpft der Gesetzgeber Bedingungen an die Gewährung eines Darlehens: Die Immobilie muss wie gesagt selbstgenutzt sein. Der Käufer muss diese mindestens 20 Jahre bewohnen. Eine reine Vermietung ist also nicht möglich. Damit scheint diese Form der Altersvorsorge besonders für junge Menschen geeignet.

Tatsächlich hilft eine clevere Strategie auch älteren Menschen dabei, dieses Angebot für sich zu nutzen. Denkbar wäre eine Vermietung der bislang bewohnten Immobilie, insofern man Wohneigentum besitzt. Wer bislang zur Miete wohnt, kann die so gesparten Kosten nutzen und sich einen weiteren Kapitalstock ansparen. Dieser kann dann in weitere Immobilien investieren werden. Als Sicherheit für ein weiteres Darlehen dient die selbstbewohnte Immobilie. 

Schaut man sich die Kritik an den Riester-Verträgen an, wird klar, warum es sich lohnt, einen Wohn-Riester abzuschließen. Eine solche Vorsorge sichert nicht nur Renovierungen an der eigenen Immobilie als Investitionsreserve ab. Gleichzeitig sprechen die Zulagen ebenso wie der Schutz vor Pfändung einer klare Sprache: Es geht um Sicherheit. 

Wessen Kunden sich nun nach einer guten Anlageform erkundigen, sollte sich an ein jüngst ergangenes Urteil erinnern: Die Festlegung der Ziele einer Altersvorsorge gehört zur rechtskonformen Beratung dazu. Gleichzeitig kann eine Analyse der Ziele eben auch neue Wege in der Altersvorsorge eröffnen. Ein Wohn-Riester ist nur eine Option diesen für den Kauf einer Immobilie einzusetzen. 

Wer kein Betongold möchte, kann den Vertrag auch als klassischen Riester betrachten und bei Ablauf des Vertrages die bei Vertragsschluss vereinbarte Rente als zusätzliches Einkommen im Alter einsetzen. Genau diese Flexibilität ist es, die Kunden den Wohn-Riester als attraktive Anlageform erscheinen lassen kann. Damit könnte eine Chance des LVRG auch die Wiederbelebung totgeglaubter Produktlinien sein.


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