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Urheberrecht und Künstliche Intelligenz: Wo beginnt der Mensch?

Wer ein Gedicht schreibt, ein Bild malt oder einen Artikel verfasst, besitzt die Rechte an seinem eigenen Werk. Sie sind laut Gesetz urheberrechtlich geschützt. Aber wie sieht es aus, wenn nicht ein Mensch das Werk erschaffen hat, sondern eine Maschine - zum Beispiel der Textroboter ChatGPT?

Die Aufregung um Künstliche Intelligenzen (KI) ist groß. In allen Branchen und Lebensbereichen kommen solche Systeme bereits zum Einsatz. Neben ethischen Fragen stellen sich jedoch auch rechtliche. Katharina Uppenbrink von der Initiative Urheberrecht sagt: „Künstliche Intelligenz birgt Chancen wie Risiken für Urheber*innen, ausübende Künstler*innen und für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft. In der aktuellen Diskussion geht es weniger um die KI, die eine Route zum Urlaubsziel berechnet, als um „generative KI", denn diese ist in der Lage, Inhalte zu erzeugen, die den Markt der professionellen schöpferisch Tätigen nachhaltig verändern könnte."


Die KI ChatGPT kann mittlerweile flüssig formulieren. Sie erzeugt also Inhalte, die keinen direkten menschlichen Urheber haben. Nach derzeitigem Stand erwirbt daher weder die ChatGPT-Anwendung noch deren Programmierer*innen oder der Anbieter gesetzliche Rechte an den von der KI erzeugten Ergebnissen. Auch der Nutzer*innen haben in der Regel kein Urheberrecht, sofern sie nicht in größerem Umfang eigene Materialien einbringt und die KI damit in ganz besonders konkreter Weise steuern, sagt Matthias Leistner von der Münchner LMU.


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