Jeroen Breforth

Fachjournalist · Publizist, Hannover

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Aachen - Gerüstbauer beschäftigte jahrelang Schwarzarbeiter - 1,3 Millionen Schaden

Schwarzarbeit im Baugerüstgewerbe hat Hochkonjunktur

JBM - Rund 1,3 Millionen Schaden verursachte ein selbstständiger Gerüstbauer aus Aachen sowie dessen Bruder, weil sie mehr als drei Jahre lang Mitarbeiter ´schwarz´ bezahlt haben.

Um diese Vorgehensweise zu verschleiern, bedienten sie sich des sogenannten ´Kettenbetrugs´. Ein im Baugewerbe weit verbreitetes Modell krimineller Unternehmer, damit Schwarzarbeit und andere Straftaten zu verschleiern.


Wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 39 Fällen, Steuerhinterziehung in 44 Fällen sowie in 21 Fällen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilte nun das Amtsgericht Aachen den Unternehmer zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und dessen Bruder zu einem Jahr.


Hintergrund.

Der übliche ´Kettenbetrug´.


Der eigentliche Unternehmer beschäftigt ´Schwarzarbeiter´ für die Ausführung von Leistungen an seine Kunden. Um die Mitarbeiter zu bezahlen bedient er sich einer Service-Firma, die angeblich die Arbeiten für ihn ausgeführt hat. Diese Service-Firma stellt dem Unternehmer dafür eine Rechnung aus.


Inhaber einer solchen Service-Firma sind nicht selten Familienangehörige oder Eingeweihte, die an dem Prozess mitverdienen wollen - oder auch sollen.

Damit das Ganze nach außen noch seriöser aussieht, händigt diese Service-Firma dem Unternehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Sozialkassen und Gewerbeanmeldung aus.


Derartige Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält eine Service-Firma problemlos, weil sie im Regelfall neu gegründet wurde und nichts Negatives gegen sie vorliegt.


Der Unternehmer überweist den Rechnungsbetrag auf das Girokonto der Service-Firma. Ein Großteil - einen Teil behält die Service-Firma ein - des Geldes wird dann von einem Mitarbeiter der Service-Firma abgeholt, und unter anderem damit die ´Schwarzarbeiter´ bezahlt. Der Rest fließt in die private Tasche des Unternehmers zurück.


Bündnis gegen Schwarzarbeit.


Am 16. im Dezember 2014 schlossen der Zoll mit der ´Bundesinnung Gerüstbau ´ und dem ´Bundesverband Gerüstbau´ sowie der ´Industrie-Gewerkschaft Bau´ ein gemeinsames Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.


Die Bündnispartner wollen bei der Aufklärung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Öffentlichkeit über die schädlichen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten.


Der Informationsfluss zwischen Zoll und den Bündnispartnern wird sowohl auf Bundes- als auch auf regionaler Ebene intensiviert, um die Kontrollen des Zolls in der Branche zu unterstützen.


Ziel ist auch die Prävention entsprechender Verstöße und die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn.


Ähnliche Vereinbarungen bestehen bereits mit der Bauwirtschaft, dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, der Fleischwirtschaft, dem Gebäudereinigungsgewerbe, dem Maler- und Lackiererhandwerk, der Branche Textilreinigung/Textilservice und dem Elektrohandwerk.


Einfach ausgedrückt - Gerüstbau-Unternehmern wird signalisiert: „Wir haben Dich im Blick".

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