Jennifer Stange

Journalistin, Moderatorin, Leipzig

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Rektorwahl an Uni Leipzig: Sie möchte gern - sie darf aber nicht - SPIEGEL ONLINE

Beate Schücking ist eine Kämpferin. Den Ruf hat sich die Rektorin der Uni Leipzig und Vorsitzende der sächsischen Landesrektorenkonferenz im Dauerstreit über Kürzungen und Stellenstreichungen in den vergangenen Jahren erarbeitet. Sie kritisierte die Landesregierung und legte sich auch mit dem Hochschulrat ihrer eigenen Uni an.

Das rächt sich nun offenbar: Der Rat will sie zur bevorstehenden Rektorenwahl nicht wieder antreten lassen, er wird voraussichtlich zur kommenden Senatssitzung am 8. September zwei externe Bewerber zur Wahl stellen. Über die Gründe schweigen die Mitglieder des mächtigen Hochschulgremiums. Umso lauter wurden die Spekulationen darüber, ob hier eine rebellische Rektorinmit SPD-Parteibuchabgestraft werden soll, die politisch unerwünscht ist.

Der Rat ist mit hochschulexternen Mitgliedern besetzt, von denen nicht wenige zur CDU gehören. Auch die ehemalige Vorsitzende Monika Harms. Sie schmiss den Posten vor gut einem Jahr, nachdem sie sich offenbar komplett mit der Uni überworfen hatte. Das "Amts- und Rollenverständnis" der einzelnen Gremien sei so wenig ausgeprägt, klagte sie damals in einem Interview, dass sie keine Möglichkeit habe, "diesem Treiben irgendwie ein Ende zu bereiten".

Hochschulrat wählt Bewerber aus

Schücking hat bereits selbst darauf hingewiesen, dass die Mehrheit der überwiegend externen Mitglieder des Hochschulrats von der schwarz-gelben Vorgängerregierung in Sachsen benannt worden waren. Und die hatte 2012 die Macht der Aufsichtsgremien an sächsischen Unis noch einmal gestärkt: Seither bestimmt allein der Hochschulrat, welche Bewerber um das Rektorenamt dem Senat zur Wahl vorgestellt werden. Das mittlerweile SPD-geführte Wissenschaftsministerium will sich aus dem Streit heraushalten, es seien keine "Verfahrensfehler" zu erkennen, so ein Sprecher.

Die Verdächtigungen der Auswahl nach Parteibuch seien schwer aus der Welt zu schaffen, sagt Ulrich Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Die missliche Lage sei aber nicht den Mitgliedern des Hochschulrats anzulasten. Müller spricht lieber von "Konstruktionsfehlern" im sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz: So sei es zum einen falsch, dass das Wissenschaftsministerium die meisten Hochschulratsmitglieder beruft. Zum anderen sollten diese keine derartige Übermacht bei der Rektorenwahl haben.

Mittlerweile hat fast jede Uni in Deutschland einen Hochschulrat. Er soll Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule geben, den Haushalt überwachen und darf oft bei Personalentscheidungen der Leitungsebene mitbestimmen. Obgleich die Hochschulräte möglichst viele gesellschaftliche Perspektiven und Vertreter vereinen sollen, zählen zu den Mitgliedern überwiegend externe Vertreter aus der Wissenschaft und Manager - und werden häufig als Lobbyinstanz der Wirtschaft wahrgenommen.

Verfassungsgericht zieht die Notbremse

Andere Interessengruppen wie Sozialverbände und Gewerkschaften sind laut dem Organisationssoziologen Marcel Schütz nur marginal vertreten. Je nach Bundesland haben die Mitglieder gelegentlich nur beratende, vielfach aber Kontrollfunktionen und auch weitreichende Entscheidungsmacht. Das gefällt vielen Beobachtern gar nicht: Demokratische Strukturen würden ausgehebelt, wissenschaftliche Kriterien weniger zählen als ökonomische Erwägungen, so die Kritiker. Besonders umstritten ist in vielen Bundesländern die Macht der Hochschulräte bei der Auswahl der Leitungsorgane wie Rektorat und Präsidium. So wie in Leipzig.

Ob es bei den starken Hochschulräten bleibt, ist mittlerweile fraglich. Das Bundesverfassungsgericht stellte sich mit einem Urteil im vergangenen Jahr jedenfalls auf die Seite der Kritiker. Die Medizinische Hochschule Hannover wollte weitreichende Befugnisse des Hochschulsenats auf einen dreiköpfigen Vorstand übertragen. Die Richter erklärten entsprechende Vorschriften im Niedersächsischen Hochschulgesetz jedoch für verfassungswidrig und bekräftigten das grundsätzliche Mitspracherecht des Senats in allen Bereichen der Hochschule.

Ein bemerkenswerter Richterspruch, sagt Marcel Schütz. "Jahrelang wurden die Senate als Störenfriede eines progressiven und unternehmerischen Hochschulmanagements dargestellt und entmachtet." Jetzt feiert das Gremium ein Comeback.

Bundesländer rudern zurück

In Nordrhein-Westfalen, wo der Hochschulrat als oberste Dienstbehörde installiert worden war und Personalentscheidungen allein treffen konnte, wurden entsprechende Gesetze bereits wieder geändert. Auch in Baden-Württemberg und Hamburg, in Hessen und Schleswig-Holstein gibt es entsprechende Pläne. Dabei wird tendenziell der Senat gestärkt und über Findungskommissionen oder ähnliches an der Wahl der Hochschulleitung beteiligt.

Anlässlich der jüngsten Vorgänge in Leipzig kritisiert der Studierendenrat der Leipziger Uni vor allem die Intransparenz des Gremiums. Die Konferenz sächsischer Studierendenschaften fordert sogar die Abschaffung der "Schattengremien" und das Ende der "Hinterzimmerpolitik".

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