Die EU-Kommission will das gesamte Internet nach Bildern von sexualisierter Gewalt gegen Kinder durchkämmen lassen. Viele fürchten das Ende der Privatsphäre im Internet.
Sexualisierte Gewalt an Kindern ist ein Verbrechen, dessen Auswirkungen auf die Opfer kaum vorstellbar sind. Zusätzlich zum eigentlichen Gewaltakt filmen und fotografieren Täter:innen den Missbrauch in vielen Fällen. Dieses Bildmaterial teilen Pädokriminelle untereinander in Internetforen, aber auch in Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Telegram. Die Betroffenen müssen also nicht nur die traumatische Erfahrung des Missbrauchs aufarbeiten, sondern auch mit dem Wissen leben, dass Aufzeichnungen davon noch viele Jahre im Netz kursieren könnten.
Um die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen einzudämmen und Täter:innen zu identifizieren, hat die EU-Kommission einen Regulierungsvorschlag auf den Weg gebracht, der Kindesmissbrauch vorbeugen und bekämpfen soll. Von vielen Vorschlägen im Gesetz erregt seit der Veröffentlichung des Gesetzestextes vor allem ein Punkt die Gemüter: Um Pädokriminellen auf die Schliche zu kommen, will die EU sämtliche Nachrichten, die online ausgetauscht werden, auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern scannen lassen. Ein notwendiger Schritt, meint die EU-Kommission. Das Ende aller Privatsphäre im Internet, sagen Kritiker:innen.
Wie das Scannen der Nachrichten technisch genau ablaufen soll, lässt die EU-Kommission in ihrem Vorschlag offen. Klar ist, dass die EU die Möglichkeit haben soll, Anbieter aller Arten von Online-Diensten dazu zu zwingen, alle Nachrichten auf Missbrauchsdarstellungen zu durchsuchen. Suchen sollen die Anbieter nach bereits bekannten sowie unbekannten Missbrauchsdarstellungen und nach sogenanntem Cybergrooming, also einer sexuell motivierten Kontaktaufnahme mit einem Kind. Sobald die Anbieter verdächtige Kommunikation entdecken, sollen die betroffenen Nachrichten an die Strafverfolger weitergegeben werden.
Alle Menschen in der EU würden durchleuchtetDie Krux: Durchleuchtet werden nicht nur Nachrichten von Menschen, gegen die es schon einen Verdacht gibt. Vom massenhaften Scannen wären alle EU-Bürger:innen betroffen. „Der Kampf gegen Darstellungen sexualisierten Missbrauchs an Kindern ist ein schwerwiegendes, öffentliches Interesse", sagt Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen. „Was in der EU-Verordnung steht, kommt aber einer anlasslosen Massenüberwachung, einem Generalverdacht gegen alle Bürger:innen, gleich." Dass anlasslose Massenüberwachung nicht mit EU-Recht vereinbar ist, zeigen zahlreiche Urteile der EU-Gerichte gegen die Vorratsdatenspeicherung. Immer wieder erteilte die europäische Justiz allzu exzessiver Überwachung eine Absage. Umgehen will die Kommission diese Problem, indem sie die Anlässe für die Überwachung nicht bei den einzelnen Nutzer:innen eines Dienstes sucht, sondern beim ganzen Dienst. Denn laut Vorschlag dürfen nur solche Dienste zum flächendeckenden Scannen verpflichtet werden, die ein hohes Risiko aufweisen, für den Austausch von Missbrauchsdarstellungen oder für Cybergrooming genutzt zu werden. Das könnte aber prinzipiell auf alle Anbieter von Kommunikationsdiensten zutreffen - vom milliardenfach genutzten Messenger-Dienst bis zum Begleitchat in einem Computerspiel.
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Für Gewalttaten an Kindern fehlen oft die richtigen Worte. Das ist bei der bildlichen Darstellung sexualisierter Gewalt nicht anders.
Diese Fotos und Videos werden häufig als „Kinderpornografie" bezeichnet. Weil die meisten Menschen mit Pornografie aber eine Darstellung legitimer sexueller Handlungen mit gegenseitigem Einverständnis in Verbindung bringen, gilt der Begriff im Zusammenhang mit Kindern als problematisch.
Viele sprechen stattdessen von Missbrauchsdarstellungen. Doch auch an diesem Begriff gibt es Kritik, da das Wort „Missbrauch" voraussetzt, dass es einen „Gebrauch" gibt, was bei Sex und Kindern nicht der Fall ist. Da die EU-Vorlage von „Child abuse", also Kindesmissbrauch, spricht, verwendet auch die FR diesen Begriff in ihrer Berichterstattung. Daneben verwenden wir außerdem den Ausdruck „sexualisierte Gewalt an Kindern". jaba
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Dieser schwere Eingriff in die Grundrechte auf Privatheit und Vertraulichkeit würden jedes Maß sprengen, meint Kipker: „Grundrechte müssen ständig gegeneinander abgewogen werden. Aber wenn die Regelungen in dieser Form umgesetzt werden, gibt es die digitale Privatsphäre nicht mehr." Denn auch dass Nachrichten bei vielen Messenger-Diensten verschlüsselt ausgetauscht werden, soll nach dem Wunsch der EU-Kommission keinen Schutz gegen die Kontrolle der Kommunikation bieten. Wie genau die Verschlüsselung umgangen werden soll, legt die Kommission nicht fest. Eine Möglichkeit wäre es aber, die Nachrichten auf dem Smartphone oder Computer selbst zu scannen, bevor sie verschlüsselt und verschickt werden. Formal bliebe die Verschlüsselung also intakt, mitlesen würden die Anbieter trotzdem. Kipker, der Gesetzesvorhaben zur digitalen Welt seit über zehn Jahren analysiert, berichtet, dass die Schwächung von Verschlüsselung für die EU schon lange auf der Agenda steht. „Insofern kam der Vorstoß der Kommission für mich nicht überraschend. Wie weitgehend die Befugnisse der neuen EU-Behörde sein sollen, die die Chatkontrolle durchführen soll, hat mich dann aber doch überrascht", sagt er.
Denn die neue Behörde, das „EU-Zentrum gegen sexuellen Kindesmissbrauch", soll nicht nur die private Kommunikation aller Menschen mitlesen dürfen, berichtet der Bremer Jurist: „Die Kommunikationsdaten dürften auch über einen längeren Zeitraum gespeichert werden. Das kommt einer Art Vorratsdatenspeicherung gleich, die der Europäische Gerichtshof immer wieder gekippt hat, weil sie nicht mit den Grundrechten vereinbar ist." Auch Netzsperren können Kipker zufolge wieder zum Thema werden. Einzelne Links oder ganze Webseiten könnten gesperrt werden, sodass sie innerhalb der EU nicht mehr aufgerufen werden können.
Rein rechtlich gesehen könnten auch die schärfsten Schwerter der Überwachung gerechtfertigt werden, wenn sie dem Kampf gegen Kindesmissbrauch ganz erheblichen Vorschub leisten würden. Doch Kipker hat Zweifel, ob das möglich ist: „Das System der Pädokriminellen ist damit sehr wahrscheinlich nicht zerstörbar. Es ist durchaus möglich, dass man den einen oder anderen Straftäter findet. Aber dafür die digitale Privatsphäre komplett abzuschaffen, ist aus meiner Sicht schwer zu rechtfertigen."
Kritik kommt auch aus den Reihen der Ampel-KoalitionDie verantwortliche EU-Innenkommissarin Ylva Johansson verteidigte ihren Vorstoß im Interview mit dem „Spiegel". Die Bedenken, die Bürgerrechtsaktivist:innen im Vorfeld geäußert haben, seien in den Vorschlag der Kommission mit eingeflossen. Es sei gelungen, die Privatsphäre der Internetnutzer:innen und den Schutz von Kindern unter einen Hut zu bringen.
Viele Kritiker:innen sehen das anders, darunter auch Politiker:innen der Ampel-Koalition. Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jens Zimmermann schrieb auf Twitter, ein solcher Vorschlag gehöre eher nach Russland als nach Europa. Der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz begrüßte den Vorschlag der EU-Kommission insgesamt, merkte aber an, dass er bei der Chatkontrolle deutlich über das Ziel hinausschieße: „Es bestehen massive Zweifel, dass dies mit geltendem europäischem wie deutschen Grundrecht vereinbar ist."
Auf dem Kurznachrichtendienst Mastodon kündigte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber Widerstand gegen den EU-Vorschlag an. Der Entwurf sei nicht vereinbar mit europäischen Werten und kollidiere mit geltendem Datenschutzrecht. „Ich werde mich in meiner Funktion als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf nationaler und europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Verordnung in dieser Form nicht kommt", so Kelber.
Um in Kraft treten zu können, muss der Gesetzentwurf der Kommission noch vom europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten abgesegnet werden.