Eine Aufsehen erregende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Betreiber von Facebook Fanpages in höchstem Maße verunsichert: Sie sollen für Facebooks Datenverarbeitung mitverantwortlich sein. Aber es geht nicht nur um Fanpages: Schaut man genauer hin, kann man das Urteil auf jede Art Social-Media-Profil beziehen, das in irgendeiner Form professionell genutzt wird. Und selbst private Facebook- oder Twitter-Profile könnten darunter fallen. Wir erklären, was es mit dem Urteil auf sich hat und was vor allem Unternehmen jetzt beachten müssen.
Jan Tissler
Journalist, Publizist, Content Creator, Santa Fe
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