Eine Zahnklinik im tschechischen Grenzort Petrovice/Peterswald, eine reichliche halbe Stunde Fahrt von Dresden entfernt. Im Wartezimmer sitzt Rolf-Dieter Konrad. Er ist Deutscher und lässt sich seit sieben Jahren in der Praxis behandeln.
"Ich bin Rentner und hier bekomme ich ein Implantat zu optimalen Preisen, die mit deutschen Preisen nicht vergleichbar sind."
"Das wird wirklich sehr gut angenommen", fügt Zahnärztin Jarka Bláhová hinzu. "Wir kriegen über Mail auch Anfragen, da sollen wir Gegenangebote machen. Da bewegen sich manche Kollegen im Westen bei 17.000 Euro, wir liegen bei 5.000. Und die Qualität ist nicht schlechter."
Bei vielen zahnärztlichen Leistungen zahlt die Krankenkasse nur einen Zuschuss. Den Rest muss der Patient selbst tragen. Die Fahrt zum Zahnarzt ins Ausland lohne sich jedoch nur für bestimmte Behandlungen, sagt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
"Natürlich könnte es sich lohnen bei Behandlungen, die sehr kostenaufwändig sind, wo der Eigenanteil der Patienten ziemlich hoch ist. Das ist bei Zähnen in der Regel der Zahnersatz."
Zunächst sollte man folgende Fragen für sich klären: Wie hoch sind die Fahrtkosten? Sind mehrere Fahrten oder sogar eine Übernachtung erforderlich?
"Es ist nicht nur der Eigenanteil, der da zu bezahlen ist. Die Kosten für die Reise und für die Übernachtung, die werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die muss man immer selber tragen."
Das Gleiche gilt für etwaige Übersetzungs- und Dolmetschkosten. Ansonsten ist die Vorgehensweise im Prinzip die gleiche wie bei einer Zahnbehandlung im Inland, so Hannelore Strobel von der AOK Plus. Zuerst sollte sich der Patient einen Arzt im Ausland aussuchen und sich einen ausführlichen Kostenvoranschlag in deutscher Sprache anfertigen lassen.
"Und mit diesem Heil- und Kosten-Plan, das ist der exakte Begriff, geht dann der Patient zu seiner Krankenkasse, kriegt eine Bestätigung und kann dann damit zum Arzt ins Ausland gehen, sich behandeln lassen, geht dann zunächst mal finanziell in Vorleistung und holt sich dann mit einer detaillierten Rechnung, auf der das wieder alles beschrieben ist, bei seiner Krankenkasse den Zuschuss der Krankenkasse ab."
Erstattet wird im EU-Ausland die gleiche Summe wie bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland. In Nicht-EU-Ländern, wie etwa der Türkei, muss der Patient unter Umständen die gesamten Kosten selbst tragen. Läuft alles nach Plan, ist eine Zahnbehandlung im Ausland nicht wesentlich aufwändiger und kann sich in barer Münze auszahlen. Man sollte allerdings auch die Nachsorge im Blick haben, rät Verbraucherschützerin Wiesemann.
"Man muss ja manchmal auch nachbehandeln. Die Prothese sitzt nicht richtig oder im Laufe der Zeit muss dann doch noch etwas nachgebessert werden. Da muss ich auch damit rechnen, dass ich dann wieder zu dem Arzt gehen muss, der das dann wieder korrigieren muss. Und diese Kosten sind auch nicht zu unterschätzen."
Schwer kalkulierbar wird es, wenn es zum Rechtsstreit kommt, denn dann gilt das Recht des Landes, in dem der Zahnarzt seine Praxis hat. Wichtig ist deshalb, sich im Vorhinein gut über den jeweiligen Arzt zu informieren, darauf zu achten, dass er eine Gewährleistungsfrist einräumt und dass die Praxis nach ISO-Standard zertifiziert ist.
Zum Nachhören: http://www.deutschlandfunk.de/implantate-und-co-zahnbehandlung-im-ausland.735.de.html?dram:article_i...
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