Henry Steinhau

Medienjournalist, Redakteur & Autor, Berlin

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Screenshots richtig nutzen

Screenshots sind für Bildungsmaterialien ein bewährtes und einfaches Mittel der Veranschaulichung. Hierbei gilt es, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Regelungen zu beachten, aber auch gesetzliche Ausnahmen zu kennen.


Wer digitale Bildungsmaterialien erstellt, und dafür auf Webseiten oder in digitalen Publikationen recherchiert, der kommt schnell dazu, Screenshots anzufertigen - Standbilder dessen, was der Computer-, Tablet- oder Smartphone-Monitor gerade zeigt. Das geht in der Regel ganz einfach mit einer Tastenkombination. Das Ergebnis lässt sich sofort digital weiterverwenden, um damit eine Aussage - im Wortsinn - zu bebildern.

Doch was ist bei Screenshots aus rechtlicher Sicht zu beachten? Wie ist vorzugehen, wenn im Screenshot geschützte Werke oder Menschen abgebildet sind? Entsteht mit einem Screenshot ein eigenes Werk? In diesem Artikel erklären wir einige typische Fälle und geben Hilfestellung bei Entscheidungen im Alltag.

Darf ich Screenshots anfertigen, sie mit anderen teilen, veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen?

Ein Screenshot ist ein digitaler „Schnappschuss". Mit einer bestimmten Tastenkombination „schnappt" man sich all das, was der Bildschirm ( screen) gerade zeigt: eine digitale Momentaufnahme, geschossen ( shot) mit einer internen Software-Kamera.

Dieser Screenshot ist also eine Kopie der Bildschirminhalte. Als digitale Bilddatei enthält ein Screenshot aber auch Metadaten, also Informationen zu Datum und Uhrzeit der Entstehung, sowie zu Auflösung, Farbraum und Dateiformat.

Für welche Zwecke entsteht der Screenshot?

Screenshots für den eigenen, privaten Gebrauch anzufertigen ist unproblematisch - bis auf jene Fälle, wo schon das Sichern bestimmter Inhalte strafbar ist, etwa kinderpornografische Bilder. (In diesem Fall wäre es unerheblich, ob ein Foto heruntergeladen oder ein Screenshot erstellt wurde.)

Will man Screenshots hingegen für nicht-private Zwecke verwenden, etwa für Lehr- und Lernmedien, Bildungsmaterialien oder auch Handbücher und Artikel, gilt es rechtliche Bedingungen und Erfordernisse zu beachten. Um zu bewerten, wofür man einen Screenshot verwenden darf, kommt es entscheidend darauf an, was er zeigt.

Wie kann man Screenshots weiterverwenden?

Sind auf einem Screenshot weder geschützte Inhalte zu sehen, zum Beispiel Fotos, noch Personen, kann man den Screenshot beliebig weiterverwenden.

Zeigt ein Screenshot hingegen geschützte Inhalte oder Personen, und will man ihn weiter verbreiten, vervielfältigen, publizieren oder öffentlich zugänglich machen, geht das auf unterschiedlichen Wegen.

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