Bonn wurde einst durch das Bonn-Berlin-Gesetz zum UN-Standort erhoben. Verschiedene Sekretariate der Vereinten Nationen haben seither ihren Sitz im früheren Abgeordnetenhochhaus Langer Eugen. Der ehemalige Plenarsaal und das Ausweichquartier des Bundestages, das Wasserwerk, werden von der UNO als Konferenzort genutzt.
Der Bund hat beide Gebäude auf 30 Jahre an die Projektgesellschaft UN-Conference Center (UNCC) verpachtet. Direkt vor dem ehemaligen Plenarsaal baut sie derzeit ein großes Hotel und andere Räume, die mit denen des Ex-Bundestages das World Conference Center Bonn bilden sollen.
Doch dieses Bauprojekt steckt voller Überraschungen. Der zunächst als "Glücksfall" gefeierte Großinvestor, die amerikanisch-koreanische Firma SMI Hyundai hielt sich nicht an ihre Zusagen und war plötzlich pleite. Um ihre Verpflichtungen in Bonn erfüllen zu können, lieh sich SMI Hyundai Geld bei zwei Firmen und verpfändete dabei die UNCC .
Beide Geldgeber, die koreanische Honua Investment und die israelische Arazim streiten nun um die Besitzansprüche an der UNCC, Muttergesellschaft des geplanten Konferenzzentrums. Zum Eklat kam es als sich jetzt SMI Hyundai mit nur noch sechs Prozent und Honua mit 94 Prozent Anteilen im Bonner Handelsregister als die Gesellschafter des Bauprojekts eintragen ließen. Dagegen erwirkte Arazim eine einstweilige Verfügung bei Gericht, weil sie sich selbst als Hauptanteilseigner sieht. Am 5. August befand das Bonner Landgericht, dass Arazim und nicht Honua Eigentümer von 94 Prozent an der UNCC sei.
Ein Schock für die Stadtverwaltung, schließlich erwartet Bonn von Honua dringend weitere 30 Millionen Euro für den Weiterbau. Mitte dieser Woche traf sich der "Unterausschuss Zukunft Bonn" des Stadtparlaments, um sich von Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann über die verfahrene Lage informieren zu lassen.
Doch die Info fiel spärlich aus. Das Geld für den Bau reiche nur noch für drei bis vier Wochen. erklärte die Stadt. Sie habe gegenüber Honua deutlich gemacht, dass sie so schnell wie möglich die rechtliche Klärung und die Zahlung der zugesagten Mittel erwarte. Warten muss Bonn jedenfalls bis 15. Oktober. Bis dahin hat das Gericht Arazim Zeit für die Klage gegeben.