Heike Bohnes

Journalistin, Fachjournalistin, Fachautorin, Bloggerin, Sachverständige für..., Aachen

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Pflegehilfsmittel: So beantragen Sie Hilfsmittel ohne Stress - Magazin Wohnen und Leben im Alter

Jeder Pflegebedürftige, der Leistungen der Pflegekasse erhält, hat auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Pflegehilfsmittel können zum Verbrauch bestimmte Mittel oder technische Produkte sein, die den Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen. Die Pflegehilfsmittel müssen Sie jedoch beantragen, um sie zu erhalten. Hinweis: Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs sowie Medikamente sind hier nicht gemeint.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Die Pflegekassen sollen ihren Versicherten Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellen, die dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern und / oder Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern. Darüber hinaus können diese Hilfen auch dazu beitragen, dass dem Pflegebedürftigen dadurch eine selbständige Lebensführung ermöglicht wird. Der Anspruch auf diese Hilfen besteht unabhängig von der Pflegestufe. Das heißt, um etwa ein Pflegebett oder einen Lifter von der Kasse zu bekommen, ist es nicht Voraussetzung, dass eine bestimmte Pflegestufe, wie etwa die Pflegestufe II vorliegt. Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass das Pflegehilfsmittel ärztlich verordnet wird. Laut Gesetz genügt es, wenn Sie der Pflegekasse den Bedarf mitteilen. Je nach dem, was Sie beantragen, genehmigt die Kasse dann sofort oder sie beauftragt eine Pflegefachkraft der Kasse oder des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) die Notwendigkeit zu prüfen.


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