"Force majeure", die Klausel des Grauens - zumindest ist sie das aus Sicht der zehntausenden freischaffenden Künstler:innen in Deutschland. Nachdem im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab dem 12. März alle Konzerte und Veranstaltungen für die folgenden Monate abgesagt worden waren, beriefen sich die meisten Veranstalter und Orchester zunächst reflexhaft auf jene "höhere Macht", die sie - rechtlich einwandfrei - aus der Verantwortung nahm, was die Bezahlung ihrer bereits hinzugebuchten freien Aushilfen und Solist:innen angeht. Grundsätzlich gilt zwar: Nur eine bereits erbrachte Leistung wird honoriert. Doch ist ein Fall wie dieser, wenn von jetzt auf gleich sämtliche Konzerte im ganzen Land, ja auf der ganzen Welt, verboten werden, besonders - weil nämlich die Musiker:innen, denen abgesagt wurde, keine Möglichkeit haben, auf anderem Weg ihren Unterhalt zu verdienen. Sie sind ausgeliefert. Und angewiesen auf das Geld, das die Auftraggeber ihnen versprochen haben. Den meisten freien Ensembles und Festivals sind zwar durch die Absagen grundlegende Einnahmen weggebrochen, was es ihnen unmöglich machte, Ausfallhonorare zu zahlen. Doch gibt es immerhin 121 Orchester in Deutschland, die öffentlich finanziert werden - und denen es, anders als den freien Ensembles und Veranstaltern, eigentlich möglich sein sollte, ihren Freien zumindest ein anteiliges Honorar zu zahlen. Oder?
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