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Wohnungssuche in Hamburg: Mieter bitten zur Kasse: „Gier hat keine Grenzen" | shz.de

Hamburg | Die Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ist alles andere als rosig. Sei es die Suche nach einem einzelnen Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder nach einer ganzen Wohnung. Es ist sehr schwierig, sich gegen all die anderen Wohnungssuchenden durchzusetzen. Laut Angaben des Mietervereins zu Hamburg (im deutschen Mieterbund) gibt es in der Hansestadt rund 920.000 Wohnungen, wovon nach Einschätzung des Vereins 700.000 Mietwohnungen sind. Im Raum Hamburg übersteige die Nachfrage das Angebot, sagt der Geschäftsführer und stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins, Siegmund Chychla. Um von einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt sprechen zu können, erläutert Chychla, müssten 30.000 bis 40.000 weitere Wohnungen gebaut werden.


Genauso wie die Vermieter haben viele Mieter, die ihre Wohnung oder Zimmer in ihren vier Wänden untervermieten, erkannt, dass sie horrende Mieten verlangen können. Selbst drei Wochen Urlaub werden dazu genutzt, in dieser Zeit Geld für die Untermiete abzustauben. Das weiß auch Siegmund Chychla. „Bedauerlicherweise sieht man, dass die Mieter in die Fußstapfen der Vermieter treten." Wer ein Zimmer zur Untermiete anbietet, versuche Kasse zu machen, sagt Chychla. Beim Thema Geld nimmt die Kreativität der Mieter teilweise bemerkenswerte Formen an. Seien es 80 Euro für eine Endreinigung, die Forderung einen Abstand für bestimmte Möbel zu zahlen, die bei der Übernahme der Wohnung „zu übernehmen sind" oder die Bedingung, die Bewerbung für die jeweilige Wohnung nur gegen einen maßlos hohen Betrag an den Vermieter oder die Verwaltung weiterzuleiten. „Die Gier hat keine Grenzen", sagt Siegmund Chychla.


Hinzu kommt, dass Mieter teils kuriose und teils unanständige Forderungen an die Interessenten stellen. Begibt man sich auf einen Streifzug durch das Portal „WG gesucht" - laut eigenen Angaben das europaweit größte Portal zur Vermittlung von provisionsfreien WG-Zimmern und Mietwohnungen - wird schnell klar, dass die Hauptmieter die Entscheidungen treffen, wenn sie ihre Räume untervermieten. Monatliche Mieten von 550 Euro für ein 18 Quadratmeter großes Zimmer in einer Zweier-Wohngemeinschaft im beliebten Stadtteil Eimsbüttel sind normal. Doch die glücklichen Besitzer von Wohnraum in der Hansestadt wissen, wie beliebt das Gut ist, welches sie anbieten. So heißt es in einer Anzeige im Internet für eine Wohnung in der lebendigen Susannenstraße mitten im Schanzenviertel beispielsweise: „Für diese Lage würden wohl viele Hamburger ihr rechtes Bein abschneiden - also greift zu!"


Auf dem Portal „WG gesucht" stoßen Wohnungssuchende häufig auf die Forderung, dass „ausschließlich weibliche Einzelpersonen" als Untermieter in Frage kämen. Wer sich als einen Langeweiler oder Spießer ansieht, hat nach den Angaben in mehreren Anzeigen ebenfalls schlechte Karten und muss sein Interesse an dem Mietobjekt erst gar nicht kundtun. Ebenso ist es auf auf dem Portal Usus, dass potentielle Mieter Auskunft geben müssen über ihr Aussehen, ihren typischen Tagesablauf, die Art ihrer Arbeit, ihre ursprüngliche Heimat, ihren Beziehungsstatus und Gewohnheiten wie zum Beispiel Kochen, Aufstehen, Ordnungsliebe und Hobbys.


Der Sachverständige Chychla ist sich bewusst, wie schwierig es ist an eine Wohnung zu kommen. Im innerstädtischen Bereich sei die Nachfrage ganz besonders groß - auf eine zu vermietende Wohnung kämen dort durchschnittlich 40 bis 50 Bewerber. In den weiteren Teilen Hamburgs sei die Nachfrage geringer, jedoch könne man hier auch von durchschnittlich zehn Bewerbern pro Wohnung sprechen, sagt Chychla. Er weist darauf hin, dass Forderungen wie ein zu zahlender Abstand für Möbel oder ähnliches Inventar, erst einmal hingenommen werden sollten. Im Nachhinein könne man dagegen immer noch vorgehen. Der Mieterverein könne dann prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit der Forderung akzeptabel ist. „Ein abgewetzter Teppich ist nun mal nicht 1000 Euro wert", gibt Chychla als Beispiel an.


Darüber hinaus sollten Untermieter sich die Erlaubnis zur Untervermietung zeigen lassen. Denn, sagt Chychla, über jede Art der Untervermietung muss der eigentliche Vermieter informiert sein. Chychla macht weiter darauf aufmerksam, dass die Art des Mietvertrags Auswirkungen auf die Kündigungsfrist haben könne. Wird kein Zeitmietvertrag abgeschlossen, so verfügt der Mieter, der sein Zimmer oder seine Wohnung untervermietet, über ein Sonderkündigungsrecht. Er könne dem Mieter ohne jeglichen Grund kündigen. Ein Vorteil für den Untermieter in einem solchen Fall: Er hat einen Bonus von drei weiteren Mietmonaten. Wer sich als Untermieter also mit dem Mieter anlegt, sollte sich dieser Regelung bewusst sein.


Der Mieterverein zu Hamburg beobachte die Situation des Wohnungsmarktes in der Hansestadt mit Sorge, sagt Siegmund Chychla. In Problemfällen oder auch um vor Abschluss eines Mietvertrags Informationen zu erhalten, könne man sich an den Mieterverein wenden. Auf der Internetseite des Interessenverbandes www.mieterverein-hamburg.de stehen Mietern sämtliche Merkblätter zu Themen wie Miethöhe, Mietvertrag, Mieterrechte und Mieterpflichten zur Verfügung.


von Hanna Andresen erstellt am 12. August 2014 | 15:45 Uhr

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