Kommt es Ende März zum sogenannten harten, ungeordneten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, verlieren Briten, die als Beamte für den deutschen Staat arbeiten, ihre Arbeitsplätze. Es gibt nur zwei Auswege.
Diese Worte dürften einigen Hundert Beamten in Deutschland Sorge bereiten. In einem Schreiben des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung heißt es: "Bei dem zu erwartenden Austritt Großbritanniens aus der EU wären Beamtinnen und Beamte mit ausschließlich britischer Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das gilt für Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte."
Großbritannien würde zu Drittstaat werdenUm in Deutschland verbeamtet zu sein, muss man die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben. Sollte es zu einem ungeregelten Brexit kommen, werde Großbritannien im Verhältnis zu Deutschland ein Drittstaat, das heißt ein Staat, zu dem Deutschland noch keine Rechtsbeziehungen aufgebaut habe, erklärt Annette Tabbara, Staatsrätin der Senatskanzlei Hamburg: "In diesem Fall können britische Beamtinnen und Beamte eigentlich nicht im deutschen Beamtenverhältnis bleiben."
Beamtenstatusgesetz noch schnell geändertNiedersachsen hat seine Mitarbeiter darüber bereits im Dezember informiert. Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind gerade dabei, ihre Beamten anzuschreiben. Den Beamten mit britischer Staatsangehörigkeit bleiben zwei Optionen: noch schnell die deutsche oder eine andere europäische Staatsbürgerschaft annehmen oder einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen. Dafür wurde noch schnell vor Jahresende das Beamtenstatusgesetz geändert. Danach wird jeder Einzelfall geprüft.
Hamburger Staatsrätin sieht keine ProblemeBleiben dürfen die britischen Beamten, bei denen ein "dringendes dienstliches Bedürfnis" besteht. Staatsrätin Tabbara ist optimistisch, was ihre Mitarbeiter betrifft: "Unser Wunsch ist es, das sehr großzügig zu handhaben. Wir sehen da grundsätzlich keine Probleme. Das sind Personen, die in der Hansestadt bekannt sind, ihren Job ausüben. Die brauchen wir hier auch. Und natürlich möchten wir sie auch halten."
Viel Zeit bleibt nicht mehrViel Zeit bleibt den betroffenen Mitarbeitern nicht mehr. Das wird auch in dem Schreiben an die Landesbeamten in Niedersachsen klar: "Im Fall eines ungeregelten Brexits wären die Einzelfallentscheidungen bis zum Austrittsdatum am 30.03.2019 abzuschließen. Betroffene Beamtinnen und Beamte sollten sich rechtzeitig an ihre Personalstelle wenden."
Arbeitgeber könnten Brexit ausnutzenDer Beamtenbund dbb warnt, dass Arbeitgeber den Brexit nutzen könnten, um Beamte loszuwerden, zum Beispiel wegen vorangegangener Konflikte oder Plänen, Mitarbeiter vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Die Sorge hat auch Andreas Keller von der Bildungsgewerkschaft GEW: "Aus meiner Sicht greift es zu kurz, wenn man hier nur eine Ausnahmebestimmung hat und man quasi ein bisschen Glück braucht oder auch einen Good-Will des Dienstherrn."
Keller fordert, dass der deutsche Gesetzgeber hier den Vertrauensschutz wahrt: "Man spricht ja nicht umsonst vom Lebenszeit-Beamten-Status. Daraus ergibt sich ein besonderes gegenseitiges Rechtsverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamtinnen und Beamten. Und es kann nicht sein, dass dieser Status dann einfach verloren geht, weil sich ein Land entscheidet, die EU zu verlassen."
In Hamburg sind knapp 30 Beamtinnen und Beamte betroffen. Viele von ihnen arbeiten an der Universität. Deutschlandweit gibt es rund 400 Fälle. Sprechen will über die Situtation keiner von ihnen - solange nicht klar ist, dass sie wirklich bleiben dürfen.
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NDR Info | Wirtschaft | 14.01.2019 | 07:41 Uhr Rétablir l'original