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Komm zurück: Wie Kanzleien vom "Boomerang Hiring" profitieren

© Kzenon / stock.adobe.com

Ein­mal ge­kün­digt, für immer ge­trennt? Das muss nicht sein: Viele Ju­ris­ten kön­nen sich eine Rück­kehr zum ehe­ma­li­gen Ar­beit­ge­ber vor­stel­len. In Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels sind sol­che "Bu­me­rang-Mit­ar­bei­ter" ein ech­ter Glücks­fall. Das Come­back ge­lingt vor allem, wenn Ex-Chefs zwei Dinge be­ach­ten.


Im Jahr 2015 kündigte Christian Kaiser bei seinem damaligen Arbeitgeber Ulrich Weber & Partner. Insgesamt zwölf Jahre hatte der Rechtsanwalt zu dem Zeitpunkt bereits für die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei gearbeitet - erst in Frankfurt und zuletzt im neu gegründeten Hamburger Büro. Der Standort wurde geschlossen. Kaiser gefiel es in der Hansestadt und er blieb. Mehrere Jahre war er dort für eine Wirtschafts- und Steuerkanzlei tätig. "Es war eine Entscheidung für Hamburg und nicht gegen meinen damaligen Arbeitgeber", erinnert sich der Arbeitsrechtler.


Doch im Jahr 2022 änderte sich die Lage: Aus familiären Gründen wollte der 49-Jährige zurück ins Rhein-Main-Gebiet. Er nutzte die Chance, klopfte bei Ulrich Weber & Partner an und konnte ohne Probezeit in der Kanzlei wieder einsteigen. Für die Arbeitsrechtsboutique mit 16 Anwälten an drei Standorten muss das ein echter Glücksfall gewesen sein. Denn in Zeiten des Fachkräftemangels ist es gerade auf dem juristischen Arbeitsmarkt nicht immer einfach, passende Talente zu finden. Wenn sich ein hochspezialisierter Kandidat selbst zurückmeldet und auch noch neue Erfahrungen mitbringt, ist das ziemlich praktisch. 


Arbeitnehmer wie Kaiser werden auch "Bumerang-Mitarbeiter" genannt. Wie ein gut geworfener Bumerang kehren sie zu ihrem Arbeitgeber zurück. Das "Boomerang Hiring" oder auch "Rehiring" gilt unter Personalern mittlerweile als wichtiger Trend im Recruiting. Das Potenzial ist groß, wird aber von Unternehmen noch selten genutzt: Nach einer aktuellen Studie der Personalberatung Robert Walters würden 71% der befragten Fachkräfte im mittleren Management eine Rückkehr zu einem früheren Arbeitgeber in Betracht ziehen. Nur 15% haben sich laut Umfrage bei ihrem Ex-Chef gemeldet, um in Kontakt zu bleiben.

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