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Smartphone-Kauf in China: Das müssen sie zu CE-Kennzeichnung und Zoll wissen!

Ronald Matta / notebookcheck.com

Wer sich privat in China ein Smartphone kauft, der importiert das Gerät selbst. Der Käufer muss sich in diesem Fall auch selber darum kümmern, dass das in Asien gekaufte Handy die notwendige CE-Kennzeichnung hat. Hier heißt es noch immer aufpassen, da einige Anbieter sich offenbar auch weiterhin der Masche bedienen, ein CE-Kürzel anzubringen, das der CE-Kennzeichnung zum Verwechseln ähnlich sieht, allerdings für "China Export" stehen soll. Kontrolliert der Zoll das Paket und es fehlt die erforderliche CE-Kennzeichnung, dann kann es für den Käufer teuer werden.

Ergeben sich bei der Einfuhrabfertigung für den Zoll Anhaltspunkte, dass ein Verstoß gegen EU-Bestimmungen vorliegt oder gar Verdachtsmomente von Marken- und Produktpiraterie, dann wird die Zollstelle tätig, unterrichtet die zuständigen Überwachungsbehörden und führt ggf. eine Beschlagnahme durch. Im Falle von Smartphones und der CE-Kennzeichnung ist das die Bundesnetzagentur. Diese entscheidet, ob ein Produkt eingeführt werden darf, an den Absender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss. Fehlt dem Smartphone lediglich die notwendige CE-Kennzeichnung, dann kann das Handy in der Regel zurückgesendet werden. Allerdings muss sich der Käufer selbst darum kümmern, sein Geld wieder zurückzubekommen.

Die EU-Grenzbeschlagnahmeverordnung regelt unter anderem das Tätigwerden der Zollbehörden bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft gegenüber Waren, die möglicherweise nachgeahmt wurden. Auf der Grundlage dieser Verordnung können Schutzrechteinhaber bei einer nationalen Zollbehörde vergleichsweise unkompliziert Anträge auf das Tätigwerden des Zolls stellen. Sollte es zu einer Beschlagnahme im Zuge von Marken- und Produktpiraterie kommen, dann ist einer Rücksendung des Geräts zum Hersteller respektive Händler nicht mehr möglich. Bei solchen Fälschungen wird das Smartphone grundsätzlich beschlagnahmt und der Käufer hat das Nachsehen.

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