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Billig kann sehr teuer kommen

Offenbach - „Schwer entflammbar" oder nur „normal entflammbar"? An Styropor scheiden sich nicht nur die Geister der Experten, sondern auch die DIN-Normen. Von Robyn Schmidt

Es ist der Abend des 29. Mai 2012. Ein mehrstöckiges Haus an der Ecke Adickesalle/Eysseneckstraße in Frankfurt brennt. Um 17. 05 Uhr gehen erste Notrufe bei der Feuerwehr ein, Augenzeugen berichten von fünf Meter hohen Flammen. Acht Minuten später brennt bereits die Hausfassade auf einer Länge von 25 Metern.

Nach drei Stunden kann die Feuerwehr den Brand schließlich löschen. Verletzt wurde niemand, aber das ist reine Glückssache. Wie genau das Feuer ausgebrochen ist, bleibt unklar. Vermutlich haben vor dem Haus abgelegte Styropor-Platten Feuer gefangen, dass dann auf die Hausfassade übergegriffen hat. Auch im Gebäude hat das eingebaute Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aus Polystyrol, umgangssprachlich Styropor, zur schnellen Ausbreitung des Feuers beigetragen. Laut deutscher Norm ist Polystyrol „schwer entflammbar". Doch wie kann es sein, dass ein „schwer entflammbares" Material Auslöser eines solchen Infernos ist?

Bevor ein Material im Bau verwendet werden darf, wird es auf Brandsicherheit geprüft. Danach erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) eine den Testergebnissen entsprechende Zulassung. Damit unterliegt das Material dann bestimmten Vorschriften unter denen es beim Bau verwendet werden darf.

Es wird geschummelt

Im Fall von Polystyroldämmung ist das Zulassungsverfahren umstritten. Zwar gilt seit 2001 eine europaweite Norm (DIN EN 13501), doch das DIBt klassifiziert weiter nach einer deutschen Regelung (DIN 4102). Brisanz bekommt das dadurch, dass nach der deutschen Einordnung ein Verbundssystem aus Polystyrol-Platten zwar als „schwer entflammbar" gilt, nach dem europäischen Standard allerdings nur als „normal entflammbar".

„Beim Zulassungsverfahren verstößt Deutschland gegen europäisches Recht. Das ist ein Fakt und wird in Fachkreisen nicht bestritten", sagt Brandschutzexperte Peter Kuhn vom European Institute for Fire Protection. Das scheint auch die Europäische Kommission so zu sehen. Die verklagt Deutschland wegen der Sache nämlich vor dem Europäischen Gerichtshof.

Laut Kuhn wird aber nicht nur bei den Normen, sondern schon bei der Art der Tests geschummelt. Denn eigentlich müsse bei Bauteilen wie WDV-Systemen die Feuerwiderstandsdauer geprüft werden. Dass bei der Zulassung trotzdem auf Brandverhalten getestet wird, verstoße gegen die Grundsätze der deutschen und europäischen Klassifizierung. „Es wirkt fast, als würde man sich die Tests so zurecht trimmen, dass Polystyrol weiter leicht verwendbar bleibt", sagt Kuhn. Denn wäre Polystyrol „normal entflammbar", dürfte es in Gebäuden, die höher als sieben Meter sind, gar nicht eingebaut werden. Dazu hätte auch das betroffene Haus in Frankfurt gehört.

Das DIBt verweist auf Anfrage an das Innenministerium von Sachsen, das zur Zeit der Bauministerkonferenz vorsitzt. Die besteht aus den Bauministern der Länder und diskutiert Fragen des Bauwesens. Den europäischen und deutschen Prüfverfahren lägen die gleichen Beurteilungskriterien zugrunde, erklärt Pressereferentin Pia Leson. Die untersuchten Prüfgeräte sähen aber verschieden aus. „Daher sind unterschiedliche Einstufungen des Brandverhaltens grundsätzlich möglich." Dass mit einer separaten deutschen Regelung gegen europäisches Recht verstoßen wird, glaubt Leson nicht. „In Deutschland wird die DIN 4102 weiter benutzt, weil es noch einige national geregelte Bauprodukte gibt. Deren Prüferfahrungen sind nicht direkt übertragbar auf die europäischen Prüfverfahren. Die Hersteller brauchen für Produkte, die sich als brauchbar erwiesen haben, nicht unnötig neue Prüfungen durchführen."

Kreisbrandinspektor sieht Gefahren

Auch das hessische Wirtschaftsministerium ist zufrieden mit dem Verfahren. Dass Fassadenbaustoffe nicht auf Feuerwiderstandsdauer getestet werden, begründet Wolfgang Harms vom Wirtschaftsministerium: „Eine feuerwiderstandsfähige Fassade würde aufgrund ihrer raumabschließenden Eigenschaft der Belichtung und Belüftung der Räume entgegenstehen." Allerdings müsse bei manchen Szenarien, wie einem Brand, der außerhalb des Gebäudes beginnt, noch geklärt werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

„Falls alles korrekt verarbeitet ist, dürfte im Prinzip nicht viel passieren, meint auch Kreisbrandinspektor Ralf Ackermann. „Wir sehen aber durchaus eine Gefahr, wenn sich ein Gebäude wie in Frankfurt noch im Bau befindet oder das System unsauber verarbeitet wurde." Greift ein Feuer erstmal auf das Wärmedämmsystem über, müsse man besondere Vorsicht walten lassen. „Beim Brand entstehen oft toxische Rauchgase, auf die wir aufpassen müssen." Bei einem Feuer in Rödermark hat Ackermann schon Erfahrungen mit Polystyrol Dämmsystemen gemacht. Das WDVS in einem Reihenhaus hatte Feuer gefangen. Es sei nicht zu ersehen gewesen, ob Brandriegel aus nichtbrennbarem Material in dem Haus eingebaut waren, sagt Ackermann.

Diese sind bei den Zulassungstests, durchgeführt von Materialprüfungsämtern wie dem MFPA Leipzig, allerdings immer dabei. Brandriegel werden über Fenstern und Türen eingebaut und sollen die Ausbreitung des Feuers verhindern. „Ohne Brandriegel würden die Bauteile durch den Test fallen", erklärt Sebastian Hauswaldt, Leiter des Baulichen Brandschutz der MFPA Leipzig. Allerdings sind für Häuser, die niedriger als sieben Meter sind, Brandriegel gar nicht vorgeschrieben. Und auch bei größeren Häusern, beispielsweise dem in Frankfurt, reichen sogenannte umlaufenden Brandriegel, die in jeder zweiten Etage angebracht werden. In Frankfurt blieben sie wirkungslos.

Katastrophenschutzübung in Offenbach

Dass die Prüfungen von den Materialherstellern beauftragt und bezahlt werden, beeinflusst laut Hauswaldt das Ergebnis nicht. „Wir stellen die Ergebnisse immer neutral dar."

Beim Dämmen ist Polystyrol kein Muss. Eine Alternative ist beispielsweise Mineralwolle. Bei älteren Systemen mit Mineralwolle bestand noch die Gefahr, dass sie krebserregend sein könnten. Doch durch neue Herstellungsmethoden kann dieses Risiko vermieden werden. Mineralwolle, die nicht krebserregend ist, trägt das RAL-Gütezeichen und kann ohne Bedenken eingebaut werden.

Mit Blick auf das Brandverhalten ist Mineralwolle sicherer als Polystyrol. Sie ist nämlich als nicht brennbar klassifiziert. Allerdings ist Mineralwolle auch teurer. Deshalb greifen die meisten Hauseigentümer weiter zu Polystyrol. Und da die deutschen Zulassungsregelungen es weiter als sicher einstufen, wird sich das wohl auch in Zukunft nicht so schnell ändern.

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