Auf den ersten Blick scheint die Alltagssituation an einer heimischen Universitätsklinik unproblematisch. Eine Gruppe von Assistenzärzten nutzt WhatsApp zur Absprache bei Diensttäuschen. Einer der Doktoren verschafft sich nach längerem Urlaub einen Überblick über den Gesundheitszustand seiner PatientInnen.
Leider verschlechtert sich der Zustand eines als unkritisch eingestuften Patienten. Die hämodynamischen Werte fahren Karussell. Der Arzt benötigt die gesamte Krankengeschichte und greift zum Smartphone. Über WhatsApp befragt er seine KollegInnen. Er ist aufmerksam genug, zum Persönlichkeitsschutz des Patienten dessen Namen abzukürzen. Und dennoch balanciert er am Rande des Gesetzes.
Die klassischen Messenger-Dienste WhatsApp, Signal oder Telegram genügen einfach nicht den Maßstäben des gesteigerten Datenschutzes im Gesundheitsdienst.