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Schnarch - Gut war gestern

Es ist gar nicht so lange her, da löste der Name Airbnb bei vielen ein Schwärmen aus: Die Menschen würde bald nur noch reisen, als ob sie bei Freunden übernachteten, hieß es oft. Viele gerieten ins Schwärmen über diese tolle Idee aus San Francisco, woher vor ein paar Jahren alle möglichen guten Ideen zu kommen schienen, die unser Leben besser, einfacher, vernetzter gestalten sollten.

Airbnb ist ein 2008 von Brian Chesky, Joe Gebbia und Nathan Blecharczyk gegründetes Unternehmen aus dem Silicon Valley, das zwischen Nutzern, die mieten, und solchen, die vermieten, durch eine Webseite und App vermittelt und dafür Geld von beiden nimmt. Seit 2011 ist Airbnb in Europa und Deutschland aktiv. Sie sind hierzulande auch nicht die einzigen, die kurzfristige private Unterkünfte vermitteln. In Deutschland sind HomeAway, die zu Expedia gehören, und Wimdu, ein deutsches Startup, am bekanntesten. Airbnb sind aber mit Abstand die mächtigsten auf dem Markt: 2016 hatte Airbnb 2,8 Millionen Angebote weltweit, HomeAway lag bei 1,2 Millionen, alle anderen kommen weit dahinter. Der europäische Markt für Airbnb ist heute der wichtigste und der schwierigste. Der wichtigste, weil Europa der größte Markt für Airbnb ist: die Hälfte ihrer Vermietungen findet hier statt, der schwierigste, weil sie hier mit den rigorosesten Gesetzgebungen und mit Widerständen von Teilen der Innenstadtbevölkerung zu kämpfen haben.

Es dauerte nämlich nicht lange, bis die Bewohner der bei Airbnb-Nutzern beliebten Innenstädte die Nachteile des Versprechens zu spüren bekamen. Nur wenige boten auf den Plattformen ihr eigenes Zimmer für kurze Zeit an. Die meisten Angebote sind ganze Wohnungen, viele Anbieter haben mehr als eine Immobilie auf der Webseite. Das haben im Jahr 2016 Studierende der FH Potdsam herausgefunden. In ihrem Daten-Visualisierungs-Projekt „Airbnb vs Berlin" haben sie die Informationen des Unternehmens, die auf der Webseite zur Verfügung standen, ausgewertet. Auf www.airbnbvsberlin.de zeigen sie: 2016 boten geschätzte 1167 Airbnb-Nutzer mehr als ein Inserat an, also hatten wohl immerhin 10 Prozent der Berliner Nutzer geschäftliche Interessen.

Noch in anderer Hinsicht wurde Airbnb zum Problem für die Bewohner der vielfrequentierten Innenstädte. Durch Airbnb- und Billigflieger-Angebote gab es einen massenhaften Anstieg des Tourismus, den vor allem die heißumkämpften Innenstädte zu spüren bekamen. „Berlin vs Airbnb" fassten es so zusammen: „Die meisten Wohnungen werden also in den ‚szenigen' Innenstadtbezirken Kreuzberg-Friedrichshain, Neukölln und Prenzlauer Berg angeboten", die für das Berliner Lebensgefühl stünden. „Verhältnismäßig wenig Inserate gibt es außerhalb des Berliner S-Bahn-Rings." Gleichzeitig stiegen die Mieten auf dem umkämpften Wohnungsmarkt nochmal dort, wo Airbnb am beliebtesten ist: Die Webseite „Citymetric" berichtete schon 2016, dass die Hauspreise rund um Airbnb-Vermietung um 0.42 Prozent steigen.

Gefühlige Werbevideos

Gegen all diese Probleme soll ein Berliner Landesgesetz helfen. Es heißt in schönstem, umständlichen Beamtendeutsch „Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum", kurz: „Zweckentfremdungsverbot". Das Gesetz trat am 29. November 2013 in Kraft und wurde jetzt nochmal verschärft. Seit dem 1. Mai 2018 hat Berlin das rigoroseste Gesetz zur Regulierung von „Homesharing". In den Medien wurde im Vorlauf berichtet, dass Airbnb sich dafür eingesetzt hätte, dass es eine 60-Tage-Frist geben würde, in der Untervermietungen ohne Anmeldung möglich gewesen wären. Das bestätigt auch Katalin Gennburg, die für die Berliner Linkspartei im Abgeordnetenhaus sitzt und sich dort mit Stadtentwicklungsfragen beschäftigt. „Bei der Regelung, die Airbnb sich gewünscht hat, hätten wir eine grundsätzliche Erlaubnis erteilt. Wir wollten es aber grundsätzlich verbieten, den hartumkämpften Wohnraum seinem eigentlichen Zweck zu entfremden." Gennburg sieht die Argumentation von Airbnb als Teil ihrer Geschäftsstrategie: „Airbnb brechen die Regeln und sagen später: es machen jetzt alle so, jetzt kann man es auch erlauben. Dabei ist ihnen egal, welche Folgen das für die Städte und die Menschen hat, ihnen ist nur der eigene Profit wichtig und die verdienen sehr gut an der Wohnraumuntervermietung."

Das neue Gesetz verbietet keine Untervermietungen oder Wohngemeinschaften, versucht aber zahlreiche, kurzfristige Vermietungen zu verhindern: Die ganze Wohnung untervermieten geht nur mit Genehmigung, ab dem ersten Tag. Für Zweitwohnungsbesitzer gilt eine Begrenzung der kurzfristigen Untervermietung auf 90 Tage. Mit der Genehmigung wird eine Registrierungsnummer erteilt, die in die Anzeige aufgenommen werden muss. Mieter brauchen für jede Untervermietung eine Genehmigung von ihrem Vermieter, die wiederum vom zuständigen Amt abgefragt werden muss. „In Berlin gibt es sehr viel Leerstand und Zweckentfremdung, weil es sich mehr lohnt, die eigene Wohnung mehrfach auf Portalen anzubieten als ganz normal zu vermieten und gleichzeitig gibt es eine große Wohnungsnot", erklärt Gennburg die Verschärfungen.

Airbnb antworteten mit einer großangelegten Imagekampagne, deren Herzstück gefühlige Videos für die sozialen Netzwerke sind, in denen Airbnb-Nutzer erzählen, warum sie ihre Wohnung vermieten - und dass das eine großartige Erfahrung sei. Offensichtlich fällt es dem Silicon-Valley-Unternehmen mittlerweile nicht mehr ganz so leicht wie früher als die Guten wahrgenommen zu werden.

So erfuhren sie nicht nur in Berlin Einschränkungen, auch in Barcelona, Paris und Amsterdam wurden neue Regularien geschaffen. In Paris sind ebenfalls Registrierungen notwendig. In Barcelona werden keine neuen Registrierungen mehr ausgestellt, und es wurde ein Team eingestellt, das illegale Ferienwohnungsvermietungen ausfindig machen soll. In Amsterdam wiederum kamen die 22 Stadtangestellten, die sich um Beschwerden gegen Airbnb kümmern sollten, ob der großen Anzahl nicht hinterher. Dort werden jetzt auch nur noch wenige Genehmigungen erteilt. In Berlin selbst scheitert die Durchsetzung des Gesetzes oftmals am Personalmangel. Gleichzeitig geht der ungleiche Kampf an anderer Stelle weiter. Schon während das Gesetz in der Fertigstellung war, wurde Gennburg von ihrer Verwaltung informiert, dass auf EU-Ebene schon an einer Liberalisierung gearbeitet würde: „Da ist mir klar geworden, wie sehr Airbnb auf EU-Ebene bereits Lobbypolitik betreibt."

Schläferlobby

Mittlerweile hat Gennburg schwarz auf weiß, was ein Gerücht war. Im Mai 2018 hat die Initiative „CEO - Corporate Europe Observatory" einen ausführlichen Bericht über die bisher fast unsichtbare Lobby-Arbeit von Google auf EU-Ebene vorgelegt. Die Initiative will die „ungleiche Einflussnahmemöglichkeiten von Unternehmen und Lobbyisten auf EU-Ebene offenlegen und in Frage stellen". In dem 27-seitigen Bericht „Unfairbnb" steht, dass Airbnb bereits seit 2015 auf EU-Ebene aktiv sind. Dabei decken sich die wirtschaftlichen Interessen Airbnbs mit den Grundsätzen des europäischen Binnenmarkts, allen voran eine Regelung, die „Dienstleistungsfreiheit in der EU" heißt. Sie erlaubt einem Unternehmen, das Dienstleistungen in einem Mitgliedsland erbringt, diese Dienstleistungen auch (vorübergehend) in einem anderen Mitgliedsland anzubieten.

Zu prüfen bleibt, ob diese Regelung von den vier Städten tatsächlich unterbunden wird. Außerdem berufen sich Airbnb auf zwei EU-Richtlinien: eine regelt Internetgeschäfte und verhindert, dass Airbnb ihre Daten offen legen müssen - das Unternehmen ist wie viele andere aus dem Silicon Valley bekannt dafür, dass sie kaum Informationen preisgeben -, die andere regelt Vermietungen und soll verhindern, dass Regularien, die von den Kommunen beschlossen wurden, tatsächlich greifen.

Airbnb lässt sich in Brüssel außerdem von verschiedenen Lobbyunternehmen vertreten, darunter Political Intelligence und dem Digital Tourist Network - und sitzt so in vielen entscheidenden Treffen der EU-Kommision mit am Tisch. Noch wichtiger für die Einflussnahme von Airbnb sei allerdings ihre Mitgliedschaft in der „European Holiday Home Association (EHHA)". Die vertritt neben Airbnb auch HomeAway, Schibsted, Tripadvisor und Wimdu, schreiben CEO: „Genau wie Airbnb ist auch EHHA ein regelmäßiger Gast in den Meetingräumen der Kommission." Darüber hinaus würde EHHA an Events und Workshops teilnehmen. Dafür brauchen Airbnb und EHHA zusammen nur vier Mitarbeiter. Laut des Unfairbnb-Berichts „fluten sie EU-Kommision mit Berichten und Statistiken", die suggerieren sollen, dass es sich bei ihnen lediglich um ein Peer-to-Peer-Unternehmen handelt, dass also Wohnungen auf ihren Plattformen nicht kommerziell angeboten würden.

Der Ausgang auf EU-Ebene scheint derzeit unklar: am 5. September 2016 haben Airbnb die EU-Kommission informiert, dass EHHA Beschwerde über die vier Städte einreichen wird. Am 14. Juli 2017 hat die EHHA wohl einen Entwurf zur Regelung von Kurzzeitvermietungen auf EU-Ebene eingereicht. Beide Dokumente konnten die Verfasser des Unfairbnb-Berichts nicht einsehen, werten ihn aber als weiteres Druckmittel. Währenddessen sind auch die Kommunen nicht untätig: auch in Wien, Frankfurt, Madrid werden weitere Einschränkungen geplant. Palma de Mallorca ist die erste Stadt, die Ferienwohnungen seit diesem Sommer komplett verbietet. Die Ungleichheit des Kampfes ist trotzdem erschreckend: Während die Städte versuchen ihre Bewohner vor den Geschäftspraktiken der internationalen Tech-Unternehmen zu bewahren, sitzen diese in der EU auf allerhöchster Entscheidungsebene mit am Tisch. Die Kämpfe, Sorgen und Nöte der Stadtbewohnerinnen bleiben dort erschreckend ungehört.

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