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An wen können sich Mobbing-Opfer wenden?

Lars Sobiraj

Unter Cyber-Mobbing versteht man sämtliche Handlungen, um Personen auf digitalem Wege bloßzustellen und zu belästigen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist dies überraschend häufig der Fall. Besonders geeignet dafür sind Foren und das soziale Netzwerk Facebook. Auch deswegen, weil man sich dort mit einem Pseudonym anmelden kann. Die Täter bleiben nicht selten anonym. Die Opfer betrifft die Schikane umso mehr.


Box-Weltmeister Marco Huck sagte der unserer Redaktion: „Unterstützt bitte alle Betroffenen in Eurem persönlichen Umfeld bei der Bewältigung und Lösung der Probleme. Schaut nicht weg, wenn jemandem Unrecht geschieht, sondern stellt Euch den Tätern (oft Mitschülern und Arbeitskollegen) in den Weg. Lob und Ehre hat derjenige verdient, der die Opfer mit allen Mitteln unterstützt und nicht mit den Tätern sympathisiert."


Wahre Worte. Und dennoch gilt: Unterstützung können nur die Personen bekommen, die zuvor auf ihr Problem aufmerksam gemacht haben. Viele Opfer schämen sich und gehen spät oder gar nicht zu ihren Eltern oder Freunden. Doch es gibt noch mehr Wege.


An wen kann ich mich wenden?


Wer anonym bleiben möchte, kann sich per E-Mail oder telefonisch an das Team des Vereins Nummer gegen Kummer wenden. Dort können junge Menschen an 36 Stunden pro Woche unter der Rufnummer 116 111 Verständnis, Hilfestellungen und wichtige Informationen für die Bewältigung ihrer Probleme erhalten. Die rund 3.000 ehrenamtlichen Mitarbeiter sind aber nicht nur für die Jugendlichen da. Unter der Rufnummer 0800 1110550 können sich auch die Eltern beraten lassen.


Beratungsstellen der Kriminalpolizei


Daneben gibt es auch Beratungsstellen der Polizei, an die man sich wenden kann. Das Bündnis gegen Cyber-Mobbing stellt hier eine Suchmaske zur Verfügung. Wer Hilfe sucht, braucht dafür nur seine Postleitzahl eingeben. Die nächstgelegenen Berater werden einem dann sofort angezeigt. Daneben gibt es dort eine Suchmaske für weitere Beratungsstellen, die sich mit diesem Thema befassen.


Rechtsanwälte


Wer zivil- oder strafrechtliche Schritte einleiten will, sollte sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Medienrecht (auch bezeichnet als IT-Recht und Internetrecht) beraten lassen. Juristen mit anderen Schwerpunkten sollten sich folglich besser um Fälle ihres Fachgebietes kümmern. Hier ist eine Suchmaske für einen qualifizierten Fachanwalt in Ihrer Nähe verfügbar.


Vertrauenswürdige Anwälte bieten vor der eigentlichen Beratung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Fragen Sie danach! Selbst wenn oftmals die Kosten auf die Täter abgewälzt werden können, sollte man im Vorfeld wissen, auf welches Kostenrisiko man sich einlässt.


Was passiert dann? Sofern der Name bekannt ist, kann der Anwalt den Täter in Ihrem Namen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts abmahnen. Dem Schreiben liegt oftmals eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. In dieser verpflichtet sich der Täter, sein Fehlverhalten nicht mehr zu wiederholen. Tut er es dennoch, wird sofort die in der Erklärung vereinbarte Strafzahlung fällig. Der Medienanwalt kann zudem versuchen zu erwirken, dass rufschädigende Aussagen oder peinliche Fotos im Web gelöscht werden. Auch wenn hierbei oftmals das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, verstehen Richter und Anwälte dabei keinen Spaß. So müssen sich die Täter oftmals vor einer Verhandlung schriftlich beim Geschädigten entschuldigen. Die weiteren strafrechtlichen Konsequenzen hängen von der Schwere des Delikts ab. Darüber klärt Sie im Detail der Anwalt Ihres Vertrauens auf.


Weitere Informationen benötigt?


Weitere Anlaufstellen sind beispielsweise die Webseite KlickSafe oder Juuuport. Dort beraten Jugendliche andere Jugendliche auch zum Thema Cyber-Mobbing. Weiterführende Informationen gibt es auch bei BKE und dem Bündnis gegen Cybermobbing.

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