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Sächsischer Verfassungsgerichtshof verhandelt AfD-Beschwerde | MDR Aktuell

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25.07.19 | Bleiben nach der Landtagswahl in Sachsen Sitze im Parlament leer? Dazu könnte es kommen, wenn die AfD über die Zweitstimme mehr Stimmen bekommt, als gewonnene Direktmandate und Kandidatenliste hergeben. Der Landeswahlausschuss hatte wegen Formfehlern nur das erste Drittel der Liste zugelassen. Die AfD will das so nicht stehen lassen. Allerdings sieht das sächsische Gesetz eigentlich vor, dass Beschwerden erst nach der Wahl geprüft werden. Das kann mehrere Jahre dauern. Die AfD hat sich deshalb an Sachsens Verfassungsgerichtshof in Leipzig gewandt. Heute Nachmittag wird dort verhandelt. Landeskorrespondentin Astrid Wulf blickt voraus.