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Sozialämtern fehlt Technik um Betrug schneller aufzudecken | MDR Aktuell

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01.08.17 | Kommunen sollen Fingerabdrücke von Flüchtlingen nehmen dürfen: Das hatte Anfang des Jahres die Chefin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gefordert. Dabei ging es ihr auch darum, dem Sozialbetrug durch Asylbewerber vorzubeugen. Ende März hatte sich die Bundesregierung dann darauf geeinigt, dass künftig auch die Sozialbehörden Fingerabdrücke nehmen und abgleichen können. Das Gesetz dafür ist zwar inzwischen fertig, aber in der Praxis hat sich bisher nichts getan.

von Astrid Wulf, MDR AKTUELL

Der kleine Scanner unter dem Daumen leuchtet auf. In diesem Moment wird digital ein Fingerabdruck erzeugt. Der Abgleich mit dem Ausländerzentralregister dauert dann nur wenige Minuten. So können die Kommunen prüfen, ob ein Asylbewerber schon unter anderem Namen Sozialleistungen beantragt hat. Theoretisch. Praktisch geht das noch nicht. Denn den Behörden fehlt bisher die Technik.

So auch dem Sozialamt im Landkreis Stendal, erklärt Sozialdezernent Sebastian Stoll: "Wir im Bereich des Landkreises haben für die Leistungsbehörde noch nicht die Möglichkeit, diese Fingerabdruckerkennung zu nutzen und somit vielleicht dann auch etwaigen Doppelzahlungen oder Leistungsmissbräuchen vorzubeugen." Für sein Sozialamt hat er den Bedarf von zwei Geräten angemeldet, sagt Stoll. Wann die Hard- und Software kommt, weiß er aber noch nicht. So geht es auch anderen Städten und Kreisen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Ein Jahr Wartezeit

Das Bundesgesetz, das den zuständigen Behörden dort künftig erlauben soll, Fingerabdrücke deutschlandweit abzugleichen, hat der Bundesrat Anfang Juli abgesegnet. Es tritt aber erst in Kraft, wenn alle für Asylbewerberleistungen zuständigen Behörden in Deutschland technisch ausgestattet sind. Das wird noch etwa ein Jahr dauern, schreibt das Bundesinnenministerium auf Anfrage. Dabei sei die Technik dringend nötig, meint Sozialdezernent Stoll in Stendal: "Es ist notwendig, weil die zurückliegende Zeit und die Erkenntnisse uns gezeigt haben, dass es ab und zu doch Fälle gibt von Aliasnamen, die auftauchen bei Asylbewerbern. Um das Prüfungsnetz noch engmaschiger ziehen zu können, ist das ein weiterer Baustein, den wir deshalb auch sehr begrüßen."

Nur vereinzelt Sozialbetrug

Im Landkreis habe es in den vergangenen Jahren sehr vereinzelt Fälle von Asylbewerbern gegeben, die auch schon in anderen Städten Geld beantragt hätten. Betrug dieser Art sei in Sachsen-Anhalt kein Massenphänomen, heißt es schriftlich aus dem Innenministerium: "Nach Auskunft der Ausländerbehörden wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 20 Fälle von vermuteter Identitätstäuschung durch Asylsuchende festgestellt, bei denen zumindest der Verdacht eines betrügerischen Bezugs von Sozialleistungen besteht. Nach Angaben der Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wurden in einigen Fällen bereits Rückforderungen der Sozialleistungen veranlasst. Weitere Fälle sind noch in Prüfung."

Bundesweit sind unter den überführten Sozialleistungsbetrügern nur vergleichsweise wenige Asylbewerber. In der Polizeilichen Kriminalstatistik machen sie 2016 rund acht Prozent aus. Zurzeit stimmen sich die Länder mit dem Bund ab, wie sie die Kommunen unterstützen können. In Thüringen werden die Neuregelungen kritisch gesehen. So heißt es aus dem Sozialministerium: "Mit der Abnahme von Fingerabdrücken in Sozialbehörden werden sozial- und ordnungsrechtliche Vorgänge verquickt und das Vertrauensverhältnis zwischen Hilfesuchendem und Leistungsbehörde gestört."

Inwieweit diese Annahme stimmt, dazu könnte es bald Erkenntnisse aus Chemnitz und dem Landkreis Harz geben. Dort haben Mitarbeiter im Juni gemeinsam mit dem Bund die neuen Geräte getestet. Die Erfahrungen werden derzeit ausgewertet.