Der Gebrauchtwagen-Kauf beim Händler ist meist deutlich teurer als von Privat, hat aber auch einen großen Vorteil: Bei Mängeln besteht ein Gewährleistungsanspruch. Mit allerlei Tricks versuchen einige Händler, diese Haftung zu umgehen.
"Gekauft wie besichtigt": Mit dieser Formulierung entledigten sich Gebrauchtwagen-Verkäufer früher gerne jeglicher Verantwortung. Privatleute können das noch heute tun. Gewerbliche Gebrauchtwagenhändler indes unterliegen mittlerweile der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren, so wie auch der Verkäufer von Fernsehern oder Computern.
Das bedeutet:Tritt ein Mangel auf, der bei einem Fahrzeug vergleichbaren Alters nicht auftreten dürfte, muss der Händler das auf eigene Rechnung reparieren. Schlägt die Nachbesserung fehl, muss er sogar den Wagen zurücknehmen. Wichtig dabei: "Die Gewährleistung kann zwar per Vertrag auf ein Jahr verkürzt, nicht aber vollständig ausgeschlossen werden", so der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Sascha Kremer. Unseriöse Branchenvertreter versuchen einiges Anderes, um sich vor Reklamationen zu drücken.
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Das sind die beliebtesten Tricks:
"Bastler-Fahrzeug": Gern wird der Gebrauchtwagen im Kaufvertrag als "Bastler-Fahrzeug" oder "Schrottfahrzeug" bezeichnet. Reklamiert der Kunde später, heißt es, er könne bei einem Bastlerauto nun wirklich nicht erwarten, dass alles funktioniert.
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