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Nach dem Abi arbeitslos melden: Das solltest du wissen

Abi... und dann?

Nach dem Abi arbeitslos melden ja oder nein? Dazu kursieren immer noch ganz unterschiedliche Meinungen. Wir verraten dir, wie die gesetzlichen Regelungen sind und ab wann du dich nach dem Abi tatsächlich arbeitslos melden musst.

Nach dem Abi arbeitslos melden: Ja oder nein?

Unabhängig davon, ob du bereits deinen Vertrag für einen Ausbildungsplatz unterschrieben hast oder schon weißt, dass du direkt nach dem Abi studieren möchtest - zwischen Abi und dem Ausbildungsbeginn liegen ein paar Monate. Und auch wenn du andere Pläne, wie etwa einen Freiwilligendienst in Form eines Freiwilligen Sozialen oder Freiwilligen Ökologischen Jahres, hast, oder nach dem Abi ins Ausland möchtest, vergeht nach dem Abi meist eine gewisse Zeit, in der sich die Frage stellt: Muss ich mich eigentlich arbeitslos melden? Wir verraten es dir.

Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Regelung

Seit 2007 ist festgelegt, dass sich Schülerinnen und Schüler nicht arbeitslos melden müssen, wenn sie innerhalb von vier Monaten nach Ende ihrer Schulzeit ein Studium, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst aufnehmen. Das bedeutet für dich: Erst nach vier Monaten ist eine Arbeitslosmeldung nötig.

Der Anspruch auf Kindergeld bleibt in dieser Zeit bestehen ─ und zwar bis zu deinem 25. Geburtstag. Weiterhin kann ein Zeitraum von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten für die Rentenanwartschaft anerkannt werden, ohne dass du dich beim Jobcenter arbeitssuchend melden muss. Überschreitest du den Zeitraum von vier Monaten zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn, solltest du dich unbedingt arbeitslos bzw. ausbildungssuchend melden, damit deine Eltern weiterhin Kindergeld für dich bekommen.

Als Abiturient /-in meldest du dich nicht arbeitslos, sondern ausbildungssuchend, da du in der Regel ja auf der Suche nach einem Studien- oder Ausbildungsplatz suchst. Hast du stattdessen den Status "arbeitslos", werden dir Hilfstätigkeiten vorgeschlagen, die du dann theoretisch auch annehmen musst.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Als Abiturient /-in hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses bekommt nur, wer bereits gearbeitet hat. Und auch Hartz IV gibt es für dich als Abiturient /-in nur, wenn deine Eltern auch Hartz IV bekommen. Das bedeutet, dass du als Abiturient /-in keinen Anspruch auf staatliche Hilfen hast, da deine Eltern bis zur ersten Ausbildung für dich unterhaltspflichtig sind. Können sie dich in Studium oder Ausbildung finanziell nicht ausreichend unterstützen, bist du BAföG-berechtigt und kannst einen BAföG-Antrag stellen. Dadurch bekommst du dann eine staatliche Ausbildungsförderung gezahlt.

Wann du dich arbeitslos melden solltest

Eine Verpflichtung, sich arbeitslos zu melden, gibt es nach dem Abi zunächst also nicht. Wenn du bereits einen Ausbildungsplatz sicher hast oder genau weißt, dass du zum Wintersemester mit einem Studium beginnen wirst, brauchst du dir über eine Arbeitslosmeldung keine Gedanken machen.

Anders verhält es sich, wenn du bislang keine Ausbildungsstelle gefunden hast oder noch nicht weißt, wie es nach dem Abi weitergehen soll. Vor allem, wenn du die vier Monate Überbrückungszeit überschreitest, solltest du dich unbedingt ausbildungssuchend melden und dir darüber eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das ist nicht nur wichtig, damit deine Eltern weiterhin Kindergeld für dich bekommen, sondern auch für die Dokumentation und Klärung deines Rentenversicherungskontos nötig.

Tipps

Nicht bei jedem klappt es sofort mit einem Ausbildungs- oder Studienplatz. Das ist kein Grund zur Panik. Ein zu hoher Numerus Clausus oder eine schlechte Situation des Arbeitsmarktes können dafür verantwortlich sein.

Darüber hinaus bist natürlich auch du gefragt. Setze dich damit auseinander, was dich interessiert und was du machen möchtest, aber auch, was deinen Fähigkeiten entspricht. Nach dem Abi ein Praktikum zu machen, kann beispielsweise helfen herauszufinden, welcher Job etwas für dich sein könnte.

Außerdem solltest du:

Beratungsangebote nutzen. Bewerbungen dokumentieren. Beratungsangebote nutzen

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit der Berufsberatung ein Beratungsangebot, das du als Abiturient /-in nutzen kannst. Es steht dir auch schon vor deinem Abi offen. In manchen Städten gibt es außerdem eine Jugendberufsagentur, die spezielle Angebote für Schulabgänger /-innen anbietet. Dort bekommst du beispielsweise auch Tipps für deine Bewerbungsunterlagen und das Vorstellungsgespräch.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Jobmessen speziell für Abiturienten /-innen zu besuchen. Hier stellen sich Unternehmen vor und beantworten dir Frage. An Unis gibt es eußerdem Studienberatungen, die du nutzen kannst. Möglichrweie kommt auch ein Probestudium für dich infrage, bei dem du testen kannst, ob das Studienfach oder ein Studium im allgemeinen etwas für dich ist.

Bewerbungen dokumentieren

Findest du innerhalb von vier Monaten keinen Ausbildungs- oder Studienplatz und absolvierst auch keinen Freiwilligendienst, solltest du unbedingt nachweisen, dass du dich darum bemühst, eine Ausbildung oder ein Studium zu finden.

Bewahre daher unbedingt alle schriftlichen Bewerbungen und Absagen sorgfältig auf, um deine Stellensuche ausführlich und lückenlos dokumentieren zu können. Wenn du arbeits- bzw- ausbildungssuchend gemeldet bist, besteht für dich eine Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, dass du nachweisen musst, dass du dich aktiv bewirbst. Der Nachweis deiner BEwerbungen empfiehlt sich auch aus einem weiteren Grund: du kannst dir die Bewerbungskosten erstatten lassen.

Lege dir am besten eine Excel-Tabelle an. Darin kannst du alle Bewerbungen und ihren entsprechenden Status (z.B. bewerben, bereits beworben, Bewerbungsgespräch, Absage) auch für dich übersichtlich festhalten. Alternativ kannst du dir hier eine PDF-Tabelle als Vorlage oder zum Ausfüllen herunterladen.

Wichtige Fragen Wie meldet man sich arbeitslos nach der Schule?

Nach der Schule meldest du dich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend. Das ist dann erforderlich, wenn zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn mehr als vier Monate liegen. Nur so bekommen deine Eltern weiterhin Kindergeld gezahlt und du hast einen lückenlosen Nachweis für deine Rentenversicherung.

Bis wann muss man sich arbeitslos melden?

Als Abiturient /-in hast du vier Monate Zeit, in denen du dich nicht arbeitslos melden musst. Das ist die Zeit, die meist zwischen Abitur und Ausbildungs- oder Studienbeginn liegt. Steht fest, dass du innerhalb dieser vier Monate keine Ausbildung oder kein Studium beginnst, solltest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Kann ich nach der Schule Arbeitslosengeld beantragen?

Nein, Arbeitslosengeld kannst du nach der Schule nicht beantragen. Arbeitslosengeld bekommt nur, wer bereits in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, indem er gearbeitet hat.

Überblick

Du solltest dich unbedingt ausbildungssuchend melden, wenn die Gefahr besteht, dass zwischen Schule und Studienbeginn bzw. Ausbildungsbeginn mehr als vier Monate Pause liegen. Beginnst du innerhalb dieser vier Monate eine Ausbildung oder ein Studium, ist eine Arbeitslosmeldung nicht nötig. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du als Abiturient /-in nicht. Bist du länger als vier Monate arbeitslos, dokumentiere unbedingt deine Bewerbungen, um deine Bemühungen lückenlos nachweisen zu können.
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