Dirk Kunde

Technologie-Journalist, Hamburg

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Das fragwürdige Abkassieren mit der eigenen Wallbox

THG Prämie für die eigene Wallbox kassieren

Findige Vermittler bieten privaten Wallbox-Besitzern Zusatzeinnahmen für ihren Ladestrom. Wettbewerber sind empört.

Seit Jahresbeginn können Besitzer von E-Autos ihre CO2-Einsparung in Form der THG-Quote zu Geld machen (g+). Der Gesetzgeber sieht den Handel mit CO2-Einsparungen auch für grünen Ladestrom vor. Allerdings ist das auf Betreiber öffentlicher Ladepunkte beschränkt. Jetzt wirbt das Portal Geld für eAuto damit, auch privaten Betreibern einer Wallbox Zuschüsse für ihren Ladestrom zu vermitteln - ein umstrittenes Angebot.


"Dabei übernehmen wir den gesamten administrativen Prozess und zahlen dann 0,10 Euro pro geladener Kilowattstunde aus", sagt Andre Lienemann, Marketingchef der Hamburger Zusammen Stromen GmbH, die hinter Geld für eAuto steht. Für 2.000 jährlich geladene Kilowattstunden (kWh) bekommt der Halter zu den 400 Euro für das Elektroauto weitere 200 Euro überwiesen.

Wer noch einen günstigen Heimladetarif mit rund 0,30 Euro pro kWh hat, erhält ein Drittel des Preises erstattet. Auch Besitzer eines Plugin-Hybriden (PHEV) können ihre Wallbox anmelden. Diese Fahrzeuge sind ansonsten von der THG-Quotenregelung ausgeschlossen.


Knackpunkt: öffentlicher Ladepunkt

Die Dienstleistung von Zusammen Stromen umfasst die Anmeldung der Wallbox bei der Bundesnetzagentur sowie die Meldung der Energiemengen beim Umweltbundesamt. Dass die heimische Wallbox nicht der Idee einer öffentlichen Ladesäule entspricht, störe die Bundesnetzagentur nicht. "Die Wallbox muss der Ladesäulenverordnung entsprechen", sagt Lienemann. Dabei geht es vor allem um das Vorhandensein eines Typ-2-Steckers bei festen Kabeln oder einer Typ-2-Steckdose sowie um technische Prüfprotokolle. Bei einem Eigenimport der Wallbox aus dem Ausland könnte es Probleme geben.

Es dürfte jedem klar sein, dass die private Wallbox in der Garage oder im Carport kein öffentlicher Ladepunkt ist. Die Bundesnetzagentur legt eindeutig fest"Öffentlich zugänglich sind Ladepunkte dann, wenn der Zugang oder der Erwerb einer Zutrittsberechtigung jedem potenziellen Nutzer möglich ist. Typische Beispiele hierfür sind Ladepunkte auf Supermarkt- oder Kundenparkplätzen und in Parkhäusern. Wird der Zugang dagegen nur einem bestimmten, klar abgrenzbaren Personenkreis eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt vor."


Wettbewerber sind empört

Zusammen Strom beruhigt seine Interessenten: Der Zugang zur Wallbox müsse nur theoretisch für jede Person zugänglich sein. "Wenn das Garagentor am Tag wenige Minuten offen stehe und dann Dritte laden könnten, ist die Vorgabe erfüllt", sagt Lienemann. Es dürfte ein rechtlicher Graubereich sein, in dem sich der Vermittler hier bewegt.

Das Vorgehen ruft bei den Wettbewerbern sofort Kritik hervor. "So was geht gar nicht. Hier werden Kunden zu unwahren Angaben angestiftet. Letztlich schadet das der ganzen E-Mobilität", sagt Marc Schubert vom Anbieter Elektrovorteil.

"Wir können verstehen, dass es auf den ersten Blick wie ein Graubereich wirkt. Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur können jedoch grundsätzlich auch Ladepunkte auf privatem Grund der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden", sagt Lienemann. Die durchgehende Erreichbarkeit und Nutzbarkeit eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts gehöre nicht zu den Anforderungen der Ladesäulenverordnung.

Eingeschränkte Öffnungszeiten seien daher kein Kriterium für die Beurteilung, ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich zu bewerten sei. Letzteres trifft in der Tat zu. Denn Anbieter wie Supermarktketten schränken den Zugang zu ihren kostenlos nutzbaren Ladesäulen in der Regel auf die Öffnungszeiten ein.

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