Der Wille des Volkes ist ja so eine Sache. Wer ist dieses ominöse Volk überhaupt und woher soll es wissen, was es möchte? Dann ist auch noch alles schrecklich kompliziert, weil man darüber debattieren muss, wie „realistisch“ Forderungen sein dürfen.
Volksbegehren sind ein eher schwaches Instrument der direkten Demokratie, rechtlich sind sie nicht bindend. Unterschreiben 100.000 Menschen ein Begehren, muss es im Nationalrat zumindest behandelt werden. Was dabei rauskommt, ist aber Sache der Regierungsparteien und kann auch einfach nur nichts sein. Dazu kommt es freilich nicht einfach so, das will schon geplant sein. Die Annalen der geübten Ignoranz gehen dabei ungefähr so: