Siegessäule
Kampf um Asyl
Immer wieder lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die
Asylanträge queerer Geflüchteter ab. Oft mit dem Argument, es gebe zu
wenig Informationen, die eine Verfolgung belegen würden – selbst bei
Herkunftsländern wie Iran, in denen LGBTI* erwiesenermaßen staatlich
verfolgt werden. Queere Beratungsstellen, darunter die Schwulenberatung Berlin, kritisieren diese Praxis scharf. David Vilentchik berichtet
Emad trägt einen Dreitagebart und leicht gelocktes Haar. Mit ruhiger Stimme berichtet der 33-Jährige im Videocall mit SIEGESSÄULE von seiner Vergangenheit, lächelt hin und wieder – trotz des schwierigen Themas.
2017 kam Emad in Düsseldorf an. „Ich sah in Ägypten keine Zukunft mehr“, erzählt er. „Es ist viel zu gefährlich, dort als Homosexueller zu leben.“ Als Kritiker des ägyptischen Regimes sei er zudem in der Vergangenheit schon „aufgefallen“ und habe auch deshalb negative Konsequenzen für sich befürchtet. Emad beantragte ein Studentenvisum für Deutschland. „In den ersten Tagen war ich hoffnungsvoll und optimistisch, hier studieren und arbeiten zu können.“ Vor drei Jahren lief sein Visum aus, obwohl er sein Masterstudium in Digital Media, das das er in Deutschland begonnen hatte, noch nicht hatte beenden können. Emad, der auf keinen Fall nach Ägypten zurückkehren wollte, stellte deshalb in der Folge einen Antrag auf Asyl. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch ab. Die Begründung: Aufgrund seines Bildungsstandes sei es für Emad möglich, in Ägypten als Homosexueller zu leben. „Ich war einfach nur fassungslos“, erinnert er sich an den Moment, in dem er das Schreiben des BAMF in den Händen hielt. Nach dem langen und steinigen Weg, den er bereits hinter sich hatte, empfand er dies als herben Rückschlag.
Geflüchtete LGBTI* – Mängel bei Bearbeitung von Asylanträgen
Bei Emads Geschichte handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Dass Asylanträge von geflüchteten LGBTI* in Deutschland mit zweifelhaften Begründungen abgelehnt werden, ist laut queeren Beratungsstellen ein strukturelles Problem. So beschreibt dies etwa die Fachstelle für LSBTI*Geflüchtete der Schwulenberatung Berlin, die seit 2016 queere Geflüchtete während ihrer Asylverfahren begleitet. In den letzten Jahren seien wiederholt Mängel bei der Bearbeitung von Asylanträgen aufgefallen: konkret bei 24 Anträgen, die Geflüchtete aus Georgien, Iran, Kamerun, Libanon, Jordanien und Syrien gestellt hatten und die das BAMF ablehnend beschieden hatte. In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme wirft die Schwulenberatung dem BAMF vor, sich nicht ausreichend mit den Herkunftsländern, den dort herrschenden Gesetzen und der spezifischen Verfolgung von Minderheiten auseinandergesetzt zu haben.
Stephan Jäkel, Abteilungsleiter HIV/STI-Prävention und Flucht bei der Schwulenberatung, kritisiert, dass bei den Ablehnungen „kein Bezug auf die Situation von LGBTI* in den jeweiligen Herkunftsländern genommen wird“. Das BAMF unterliege eigentlich einer sogenannten Amtsermittlungspflicht: Das bedeutet, die Behörde muss selbstständig aufklären, ob im Herkunftsland eine Verfolgung vorliegt oder nicht. Dieser Pflicht komme das BAMF in vielen Fällen nicht nach, berichtet Jäkel. Die Schwulenberatung sieht darin eine rechtswidrige Praxis. „Wir haben zum Beispiel häufiger feststellen müssen, dass LGBTI* aus Iran eine Ablehnung erhalten haben, obwohl die rechtliche und gesellschaftliche Lage eindeutig ist.“ Es gebe nicht genügend offizielle Informationen, die die von den Antragsteller*innen behauptete Verfolgung stützen würden, so die Argumentation des BAMF.
Die Realität sieht anders aus: In Iran werden LGBTI* staatlich verfolgt, homosexuelle Handlungen sind verboten und können laut dem iranischen Gesetz mit Inhaftierung, Folter oder auch mit dem Tod bestraft werden. Ähnlich absurd argumentierte das BAMF in den Verfahren einiger queerer Geflüchteter aus Georgien, die die Schwulenberatung begleitet hatte. „Vor allem trans* Personen werden in Georgien verfolgt, einige haben dennoch eine Ablehnung erhalten“, erzählt Stephan Jäkel. Trotz der nachweisbaren Verfolgung habe „das BAMF in mehreren Fällen dies nicht gesehen“.
BAMF weist Vorwürfe zurück
Auf Anfrage von SIEGESSÄULE schickte das BAMF kurz vor Druck dieses Heftes noch eine Stellungnahme, in der es die Vorwürfe zurückweist. Die Behörde sei nur verpflichtet, solche Umstände zu recherchieren, „die die Antragstellenden unmöglich selbst in Erfahrung bringen können“. Dies schränke die Amtsermittlungspflicht des BAMF ein. Die Schwulenberatung sieht das anders. Auch der Verweis darauf, dass dem BAMF nur unzureichende Informationen vorlägen, sei in vielen Fällen nicht nachvollziehbar, findet Jäkel. Für die Asylverfahren könnte man noch viel mehr Erkenntnisquellen heranziehen, z. B. Datenbanken wie die Migrations-InfoLogistik (MiLo) oder eben Institutionen wie das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) oder das Auswärtige Amt. Auch Emads Fall zeigt, dass es oft noch an Kenntnissen über die Lage in einem Land hapert: „Ich hatte den Eindruck, dass meine Sachbearbeiterin nicht viel über Ägypten wusste“, erzählt Emad. „Ich habe ihr schließlich sogar die Gesetze vorgetragen, die Homosexuelle kriminalisieren.“
Neben den mangelhaften, zum Teil falschen Informationen, die ablehnenden Bescheiden des BAMF zugrunde liegen können, gibt es noch andere Verfahrenshürden, die viele Beratungsstellen für queere Geflüchtete als große Probleme benennen. Dazu zählen etwa unsaubere Übersetzungen oder die Praxis, Antragsteller*innen dazu zu drängen, sich kurz zu fassen, sodass diese ihre eigene Verfolgungsgeschichte nur unvollständig vermitteln können. Die Asylsuchenden stellen in den Verfahren nämlich selbst die im Grunde wichtigste Beweisquelle dar, indem sie von ihren Erlebnissen erzählen. So hatte auch Emad extra einen Berater von Pro Asyl kontaktiert, bevor er beim BAMF zu seinem Asylantrag vorsprach, und beantragt, die Befragung auf Englisch machen zu dürfen. Jedoch sagte ihm das BAMF, er solle auf Arabisch vortragen, und wies ihm einen Übersetzer zu. Er habe damals Panik bekommen, erinnert sich Emad, weil er befürchtete, dass falsch übersetzt werden könnte.
„Ich will nicht mehr in Angst, sondern in Freiheit leben und akzeptiert werden.“
Zum Glück beschloss Emad, gegen die Ablehnung des BAMF zu klagen. In einem gerichtlichen Eilverfahren bekam er im März 2019 Recht, ihm wurde der Flüchtlingsstatus zugesprochen. Dabei stellte das Gericht, das seiner Klage nachgegangen war, Mängel im Verfahren des BAMF fest. Ähnlich erklärte, im Fall der Geflüchteten aus Georgien, ein Verwaltungsgericht die Ablehnungen des BAMF im Nachhinein für ungültig. Dies ist zwar erfreulich, eigentlich sollte es aber nicht erst dazu kommen, dass Bescheide angefochten werden müssen, findet Jäkel. Nicht zuletzt zwingt dies die Geflüchteten dazu, ihre potenziell traumatischen Erfahrungen immer wieder erklären zu müssen. Die Schwulenberatung fordert deshalb vom BAMF, Sachverhalte in Zukunft umfassend aufzuklären.
Emad, der mittlerweile in einer WG im Rheinland lebt, wünscht sich stellvertretend für alle anderen queeren Geflüchteten: „Ich will nicht mehr in Angst, sondern in Freiheit leben und akzeptiert werden.“
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Reportage erschienen in der Ausgabe Februar 2021 der Siegessäule.
Emad trägt einen Dreitagebart und leicht gelocktes Haar. Mit ruhiger Stimme berichtet der 33-Jährige im Videocall mit SIEGESSÄULE von seiner Vergangenheit, lächelt hin und wieder – trotz des schwierigen Themas.
2017 kam Emad in Düsseldorf an. „Ich sah in Ägypten keine Zukunft mehr“, erzählt er. „Es ist viel zu gefährlich, dort als Homosexueller zu leben.“ Als Kritiker des ägyptischen Regimes sei er zudem in der Vergangenheit schon „aufgefallen“ und habe auch deshalb negative Konsequenzen für sich befürchtet. Emad beantragte ein Studentenvisum für Deutschland. „In den ersten Tagen war ich hoffnungsvoll und optimistisch, hier studieren und arbeiten zu können.“ Vor drei Jahren lief sein Visum aus, obwohl er sein Masterstudium in Digital Media, das das er in Deutschland begonnen hatte, noch nicht hatte beenden können. Emad, der auf keinen Fall nach Ägypten zurückkehren wollte, stellte deshalb in der Folge einen Antrag auf Asyl. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch ab. Die Begründung: Aufgrund seines Bildungsstandes sei es für Emad möglich, in Ägypten als Homosexueller zu leben. „Ich war einfach nur fassungslos“, erinnert er sich an den Moment, in dem er das Schreiben des BAMF in den Händen hielt. Nach dem langen und steinigen Weg, den er bereits hinter sich hatte, empfand er dies als herben Rückschlag.
Geflüchtete LGBTI* – Mängel bei Bearbeitung von Asylanträgen
Bei Emads Geschichte handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Dass Asylanträge von geflüchteten LGBTI* in Deutschland mit zweifelhaften Begründungen abgelehnt werden, ist laut queeren Beratungsstellen ein strukturelles Problem. So beschreibt dies etwa die Fachstelle für LSBTI*Geflüchtete der Schwulenberatung Berlin, die seit 2016 queere Geflüchtete während ihrer Asylverfahren begleitet. In den letzten Jahren seien wiederholt Mängel bei der Bearbeitung von Asylanträgen aufgefallen: konkret bei 24 Anträgen, die Geflüchtete aus Georgien, Iran, Kamerun, Libanon, Jordanien und Syrien gestellt hatten und die das BAMF ablehnend beschieden hatte. In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme wirft die Schwulenberatung dem BAMF vor, sich nicht ausreichend mit den Herkunftsländern, den dort herrschenden Gesetzen und der spezifischen Verfolgung von Minderheiten auseinandergesetzt zu haben.
Stephan Jäkel, Abteilungsleiter HIV/STI-Prävention und Flucht bei der Schwulenberatung, kritisiert, dass bei den Ablehnungen „kein Bezug auf die Situation von LGBTI* in den jeweiligen Herkunftsländern genommen wird“. Das BAMF unterliege eigentlich einer sogenannten Amtsermittlungspflicht: Das bedeutet, die Behörde muss selbstständig aufklären, ob im Herkunftsland eine Verfolgung vorliegt oder nicht. Dieser Pflicht komme das BAMF in vielen Fällen nicht nach, berichtet Jäkel. Die Schwulenberatung sieht darin eine rechtswidrige Praxis. „Wir haben zum Beispiel häufiger feststellen müssen, dass LGBTI* aus Iran eine Ablehnung erhalten haben, obwohl die rechtliche und gesellschaftliche Lage eindeutig ist.“ Es gebe nicht genügend offizielle Informationen, die die von den Antragsteller*innen behauptete Verfolgung stützen würden, so die Argumentation des BAMF.
Die Realität sieht anders aus: In Iran werden LGBTI* staatlich verfolgt, homosexuelle Handlungen sind verboten und können laut dem iranischen Gesetz mit Inhaftierung, Folter oder auch mit dem Tod bestraft werden. Ähnlich absurd argumentierte das BAMF in den Verfahren einiger queerer Geflüchteter aus Georgien, die die Schwulenberatung begleitet hatte. „Vor allem trans* Personen werden in Georgien verfolgt, einige haben dennoch eine Ablehnung erhalten“, erzählt Stephan Jäkel. Trotz der nachweisbaren Verfolgung habe „das BAMF in mehreren Fällen dies nicht gesehen“.
BAMF weist Vorwürfe zurück
Auf Anfrage von SIEGESSÄULE schickte das BAMF kurz vor Druck dieses Heftes noch eine Stellungnahme, in der es die Vorwürfe zurückweist. Die Behörde sei nur verpflichtet, solche Umstände zu recherchieren, „die die Antragstellenden unmöglich selbst in Erfahrung bringen können“. Dies schränke die Amtsermittlungspflicht des BAMF ein. Die Schwulenberatung sieht das anders. Auch der Verweis darauf, dass dem BAMF nur unzureichende Informationen vorlägen, sei in vielen Fällen nicht nachvollziehbar, findet Jäkel. Für die Asylverfahren könnte man noch viel mehr Erkenntnisquellen heranziehen, z. B. Datenbanken wie die Migrations-InfoLogistik (MiLo) oder eben Institutionen wie das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) oder das Auswärtige Amt. Auch Emads Fall zeigt, dass es oft noch an Kenntnissen über die Lage in einem Land hapert: „Ich hatte den Eindruck, dass meine Sachbearbeiterin nicht viel über Ägypten wusste“, erzählt Emad. „Ich habe ihr schließlich sogar die Gesetze vorgetragen, die Homosexuelle kriminalisieren.“
Neben den mangelhaften, zum Teil falschen Informationen, die ablehnenden Bescheiden des BAMF zugrunde liegen können, gibt es noch andere Verfahrenshürden, die viele Beratungsstellen für queere Geflüchtete als große Probleme benennen. Dazu zählen etwa unsaubere Übersetzungen oder die Praxis, Antragsteller*innen dazu zu drängen, sich kurz zu fassen, sodass diese ihre eigene Verfolgungsgeschichte nur unvollständig vermitteln können. Die Asylsuchenden stellen in den Verfahren nämlich selbst die im Grunde wichtigste Beweisquelle dar, indem sie von ihren Erlebnissen erzählen. So hatte auch Emad extra einen Berater von Pro Asyl kontaktiert, bevor er beim BAMF zu seinem Asylantrag vorsprach, und beantragt, die Befragung auf Englisch machen zu dürfen. Jedoch sagte ihm das BAMF, er solle auf Arabisch vortragen, und wies ihm einen Übersetzer zu. Er habe damals Panik bekommen, erinnert sich Emad, weil er befürchtete, dass falsch übersetzt werden könnte.
„Ich will nicht mehr in Angst, sondern in Freiheit leben und akzeptiert werden.“
Zum Glück beschloss Emad, gegen die Ablehnung des BAMF zu klagen. In einem gerichtlichen Eilverfahren bekam er im März 2019 Recht, ihm wurde der Flüchtlingsstatus zugesprochen. Dabei stellte das Gericht, das seiner Klage nachgegangen war, Mängel im Verfahren des BAMF fest. Ähnlich erklärte, im Fall der Geflüchteten aus Georgien, ein Verwaltungsgericht die Ablehnungen des BAMF im Nachhinein für ungültig. Dies ist zwar erfreulich, eigentlich sollte es aber nicht erst dazu kommen, dass Bescheide angefochten werden müssen, findet Jäkel. Nicht zuletzt zwingt dies die Geflüchteten dazu, ihre potenziell traumatischen Erfahrungen immer wieder erklären zu müssen. Die Schwulenberatung fordert deshalb vom BAMF, Sachverhalte in Zukunft umfassend aufzuklären.
Emad, der mittlerweile in einer WG im Rheinland lebt, wünscht sich stellvertretend für alle anderen queeren Geflüchteten: „Ich will nicht mehr in Angst, sondern in Freiheit leben und akzeptiert werden.“
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Reportage erschienen in der Ausgabe Februar 2021 der Siegessäule.
Quelle: Siegessäule