Daniela Schröder

Redakteurin - Autorin - Reporterin, Hamburg

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Daniela Schröder

20253 Hamburg
Deutschland


Vita

+++ Nominee Deutscher Journalistenpreis 2020 Wirtschaft|Börse|Finanzen (djp), Kategorie 'Weltwirtschaft'
+++ Vorauswahl zum Henri-Nannen-Preis 2017, Kategorie Reportage
+++ 2017 und 2016 Stipendiatin Medienfonds ‚real21 – Die Welt verstehen‘
+++ Vorauswahl zum Henri-Nannen-Preis 2016, Kategorie Reportage
+++ Nominee Deutscher Journalistenpreis 2015 Wirtschaft|Börse|Finanzen (djp), Kategorie ‚Innovation & Nachhaltigkeit‘
+++ 2015 Stipendiatin journalismfund.eu 'European cross-border programme'
+++ 2005 Stipendiatin Robert-Schuman-Stiftung

+++ Autorenlesungen:
Fashion Week Berlin, Ruhrfestspiele Recklinghausen, Schauspielhaus Bochum, Kaufmannsleuten Zürich, Dornier Museum Friedrichshafen, Galerie Gudberg Nerger Hamburg, Verdi Gewölbekeller Bern, ABC-Magazin-Laden Hamburg

Daniela Schröder arbeitet als freie Reporterin, Redakteurin und Autorin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Dabei schreibt sie genauso gerne über smarte Mittelständler wie über ungewöhnlich agierende Konzerne. Ihr USP: Bekannte Themen aus neuen Perspektiven beleuchten. Immer stehen die Menschen im Mittelpunkt -- Daniela schreibt Geschichten, keine Berichte. Zur Höchstform läuft sie in intensiv recherchierten Reportagen auf. Dafür ist sie am liebsten in Ecken der Welt unterwegs, die kaum in den Medien auftauchen.


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Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Daniela Schröder
Redakteurin und Autorin

Postanschrift auf Anfrage
D - 20253 Hamburg
fon: +49-(0)40-333.509.15
daniela.reporterin@gmail.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen von Daniela Schröder
(nach den Richtlinien des Deutschen Journalistenverbandes)

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Journalisten. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem umseitigen Lieferschein angegebenen Nutzungsarten überlassen.

Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.

Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend.

Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

Honorare sind sogleich nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist, zur Zahlung fällig.

Sofern nicht anderweitig vereinbart und/oder auf der Rechnung angegeben, beträgt die Zahlfrist des Honorars zehn Werktage nach Datum der Rechnungsstellung.

Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Journalisten erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht erfolgen.

Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet.

Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.
Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden.

Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden.

Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Haftung, Kosten

Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen. Für Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (inkl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet.

Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.

Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den Journalisten von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten nach § 13 UrhG oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Journalisten von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Gewährleistung

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weiter gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag).

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Journalist übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten -einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit -einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Journalisten und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.

Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Wilhelmstraße 43 / 43G, 10117 Berlin Tel.: 030-2020 5000, Fax: 030-2020 6000, E-Mail: berlin@gdv.de, www.gdv.de. Alternativ kann der Auftraggeber mit dem Journalisten vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.

Der Journalist haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

Der Auftraggeber wird durch den Journalisten darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder -ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben.

Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Journalist oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn der Journalist Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Journalisten oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht des Journalisten verletzt wurde.

Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.

Erfüllungsort
für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers,
für die Rücklieferung der Sitz des Journalisten.


Referenzen

„Danke für den tollen Text – gefällt mir sehr gut."
Carla Neuhaus, FOCUS

„Großartiger Einstieg in eine Geschichte mit unerwarteten Erkenntnissen. Ich habe sie mit Interesse und Genuss gelesen.“
Diego Yanez, Medienfonds real21 / Schweizer Journalistenschule MAZ

„Sehr schön, tolle Geschichte! Die Reiserei war es wert.“
Daniel Puntas Bernet, REPORTAGEN

„Super Einsatz von Dir!“
Lorenz Wagner, Süddeutsche Zeitung Magazin

"Ein ebenso spannender wie unkonventioneller Text, analytisch scharf, gleichzeitig bilderreich erzählend."
Dmitrij Kapitelman, Schriftsteller

„Ihre Schreibe ist eigen und sehr gut bis ausgezeichnet.“
Stefan Apfl, datum

„Es freut mich sehr, dass wir dieses starke Thema so gut geschrieben und recherchiert im Blatt haben."
Michael Konrad, Rheinpfalz am Sonntag

„We've worked with Daniela on various assignments. As a freelance journalist, she covers international affairs and social politics and has been reporting in countries where CARE works such as Kosovo, India and Jordan. As a writer / PR consultant, we hired her for producing content packages to accompany CARE's projects, for example in Iraq and Sri Lanka. Daniela is very responsive and self-organized, has strong intercultural and contextual skills and is a very experienced and talented storyteller.“
Sabine Wilke, Director Communications and Advocacy CARE Deutschland

„Daniela hat uns maßgeblich beim Brandbuilding und Aufbau unseres Marken-Narrativs sowie der dazu passenden B2B Kommunikationsstrategie unterstützt. Dabei hat sie eng mit dem Gründerteam zusammengearbeitet und auch unsere Kunden (Konzern/Mittelstand) direkt in den Prozess eingebunden. Die Zusammenarbeit mit Daniela ist einfach klasse, sie ist unglaublich talentiert darin, „trockene“ technische Themen in ein mitreißendes Narrativ zu gießen. Das hilft uns maßgeblich in unserem Go-to-Market.“
Jan-Marc Lischka, CEO 5th Industry

„Daniela war Teammitglied der ersten Stunde. Sie hat intensiv an der Definition unseres Geschäftsmodells mitgearbeitet und Manuyoo als Social Business mit Coolness-Faktor positioniert. Die von ihr geprägte Corporate Identity ist nach wie vor einer der Schlüssel zu unserem Erfolg. Mit ihrer Kommunikationsstrategie ist uns eine exzellente Positionierung gelungen.“
Jan-Marc Lischka, Gründer & Mitinhaber Manuyoo

„Daniela Schröder ist nicht nur eine sehr gute Reporterin und Autorin, sie hat vor allem ein gutes Gespür für relevante Themen. Und dafür wie diese Themen auch von Unternehmer:innen und Corporate Influencern glaubhaft umgesetzt werden können.“
Insa Rücker, Copreneur Familienmolkerei RÜCKER

„Besten Dank für Deinen Text, den wir gern gelesen haben – eine schöne Story.“
Jens Bergmann, brand eins

„Das ist eine sehr dichte Reportage.“
Martin Gerstner, Stuttgarter Zeitung

„Ihre Reportagen schmücken unser Blatt.“
Stephan Sohr, Nürnberger Zeitung

„Vielen Dank für den schönen Text. Wenn Sie mal wieder ein Wirtschaftsthema in der Mache haben, denken Sie gerne an uns!“
Carla Neuhaus, Tagesspiegel

„Das Skript finde ich richtig gut, den Sprech-Flow hast du ziemlich gut drauf.“
Vanessa Criado, WDR Cosmo

„Daniela Schröder hat die Financial Times Deutschland, ihre Magazinbeilage enable und später auch das Unternehmermagazin impulse so stark mitgeprägt wie kaum ein anderer freier Mitarbeiter. Uns und unsere Leser hat sie mit starken Reportagen, eloquenten Features und luzide aufbereiteten Hintergrundberichten erfreut. Egal wohin wir sie schickten und was wir ihr an Aufträgen überhalfen – sie hat geliefert, immer in verlässlich erfreulicher Qualität.“
Claus Gorgs und Michael Prellberg, Gruner + Jahr Wirtschaftsmedien

„Da steckt wirklich alles drin, was eine gute Geschichte ausmacht: Ein Thema, das du unbedingt weitererzählen willst. Im Kleinen das Grosse erfassen. Und ein Textfluss, dem du nicht entrinnst. Das liest du mit Wonne durch.“
Lucas Hugelshofer, REPORTAGEN

„Dein Text ist wirklich gut gelungen und passt super in den Schwerpunkt.“
Jörg Steinmann, brand eins

„Daniela Schröder arbeitet sehr engagiert, recherchiert fleißig und umsichtig.“
Barbara Supp, DER SPIEGEL

„Dank, Gratulation, Gruß!“
Michael Stabenow, Frankfurter Allgemeine Zeitung

„Vielen Dank für den schönen Text! Melden Sie sich gerne, wenn Ihnen mal wieder ein Thema über den Weg läuft.“
Karoline Beisel, Süddeutsche Zeitung

„Sehr schöne und informative Reportage.“
Walther Rosenberger, Südkurier

„Danke für Ihren Text. Liest sich gut und interessant!“
Christian Böhme, Tagesspiegel

„Deine Reportage hat mir sehr gut gefallen.“
Joerg Helge Wagner, Weser-Kurier

„Sie haben eine wirklich interessante Reportage mitgebracht. Und ich bin — wieder einmal — sehr beeindruckt, wie kompetent Sie über ein scheinbar ziemlich trockenes Thema schreiben. Ich hoffe, dass Sie uns auch in Zukunft Ihre Texte anbieten. Ich finde sie wirklich toll, man merkt, dass da viel Herzblut drin steckt!“
Sigrun Eibner, Nürnberger Zeitung

„Ihr Text ist sehr beeindruckend.“
Anne Buhrfeind, chrismon

„Der Text hat uns gut gefallen, vor allem, das Thema ist viel besser als das von uns ursprünglich angedachte.“
Mischa Täubner, brand eins

„Vielen Dank für die — wie immer — sehr schönen Themenideen! Nehmen wir gerne beide.“
Anselm Waldermann, SPIEGEL ONLINE

„Es war eine Freude, Ihren Text einzurichten! So gute Korrespondententexte bekommt man nicht alle Tage zu lesen.“
Gerhard Lechner, Wiener Zeitung

„Ich freue mich darauf, Ihre Geschichte bald im Blatt lesen zu können!“
Burkhard Weitz, chrismon

„Wir finden den Text sehr gut und würden ihn gerne bringen.“
Antonia Götsch, impulse

„Daniela Schröder zeigte die ungewöhnliche Begabung, Nachrichten und Korrespondentenberichte sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch schreiben zu können. Mit enormem persönlichen Engagement arbeitete sie ständig daran, ihre ohnehin schon beachtlichen journalistischen und thematischen Kompetenzen weiter zu verbessern.“
Martin Romanczyk, Deutsche Presse-Agentur dpa

“I was constantly impressed by Daniela‘s intelligence, readiness to take initiatives and her very lucid news sense. She met challenging deadlines with ease and never showed strain under pressure.”
Shada Islam, Deutsche Presse-Agentur dpa

“Daniela demonstrated early on that her intelligence, initiative, research and organizational skills would make her a valuable member of the team. 
She was a self-starter, met challenging deadlines and showed that she could work well under pressure. Her research skills were a great asset.”

Roberta Baskin, CBS News