Sie müssen Bürgermeister zufrieden stellen, öffentliche Gelder beisammen halten, zum Wohle der Bürger handeln und Anwälte von Verbandsmitgliedern sein. Dabei sollen Juristen der öffentlichen Hand nicht den Gewinn mehren, zugleich aber noch Rechtstexte gestalten. Ein Spagat. (Seite 1 von 3)
Quelle: Daniel Grosse, Magazin unternehmensjurist, Ausgabe 04/2014 August/September, S. 30-32
Daniel Grosse
Redakteur und Autor, Marburg
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