Inmitten dieses Spannungsfeldes sitzt der Patient in der Arztpraxis und muss als medizinischer Laie für sich entscheiden, ob diese oder jene Untersuchung für ihn sinnvoll ist oder nicht. Fast ein Drittel aller gesetzlich Versicherten gab bei einer Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK an, im letzten Jahr vom Arzt eine Privatleistung angeboten bekommen zu haben.
Viele Patienten fragen aber auch selbst gezielt nach bestimmten Behandlungsmethoden oder Medikamenten, die nicht von den Kassen übernommen werden. "In gynäkologischen Praxen informieren sich ältere Damen zum Beispiel auch über Anti-Aging-Möglichkeiten beziehungsweise über das gesunde Altern", sagt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte und niedergelassener Frauenarzt in Hannover.
Vitamin- und Hyaluronspritzen nachgefragt"Da es sich dabei aber um das individuelle Wohlbefinden und nach Ansicht der Krankenkassen nicht um die Behandlung einer Krankheit handelt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für spezielle Hormonanalysen oder Beratungen nicht." Beim Hausarzt fragen ältere Patienten besonders häufig nach Vitaminspritzen, Eigenblutbehandlung oder auch Hyaluronspritzen bei Gelenkbeschwerden.
Das zentrale Thema bei IGe-Leistungen ist neben den Kosten der medizinische Nutzen. Einen Überblick bietet der IGeL-Monitor. Er soll Patienten über häufig angebotene IGe-Leistungen und den zu erwartenden medizinischen Nutzen informieren. Als Leser sollte man wissen, dass der Monitor vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert wird.
Arzt zu Nutzen befragenBevor ein Patient sich für eine privat zu zahlende medizinische Zusatzleistung entscheidet, sollte er für sich klären, ob die kostenpflichtige Leistung medizinisch sinnvoll ist. Dazu kann der Patient im Gespräch mit dem behandelnden Arzt verschiedene Fragen stellen:
Was ist der konkrete Vorteil, den ich durch diese Leistung habe? Welche Risiken und Nebenwirkungen hat die Behandlung? Was soll mit den zusätzlichen Informationen (z. B. aus einem Labortest) in der Therapie erreicht werden? Gibt es wissenschaftliche Belege über den Nutzen der Behandlung? Gibt es vergleichbare Leistungen, die die Krankenkasse übernimmt? Kein Grund zur Eile
Außerdem gilt für IGe-Leistungen: Dem Patienten muss Zeit für die Entscheidung gegeben werden: IGe-Leistungen sind keine medizinisch dringenden Leistungen, daher ist keine Eile geboten.
Über die geplante IGe-Leistung muss es eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arzt geben. Darin müssen die voraussichtlich anfallenden Kosten angegeben sein. Die Rechnung über die Leistung muss nachvollziehbar und verständlich sein.
Im Zweifelsfall eine Zweitmeinung einholenDer Patient muss sich frei für oder gegen die Leistung entscheiden können: "Wenn das Verhalten des Arztes oder der Ärztin Druck aufbaut oder wenn Angst geschürt wird, dass eine Behandlung ohne IGeL unzureichend ist, dann ist dies erhebliches ärztliches Fehlverhalten", erklärt Reinhardt, der Vorsitzende des Ärzteverbands Hartmannbund. Der Er rät auch: "Im Zweifelsfall sollte sich der Patient eine zweite Meinung einholen."