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Clara Hellner

Journalistin, Berlin

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Medizinstudium: Darf Phil noch Arzt werden?

30.000 Menschen bewerben sich jedes Jahr per Wartezeitquote, um Medizin studieren zu können. Sie warten jahrelang auf ihre Chance. Doch jetzt könnte alles umsonst sein.

Dass Phil Pendt vielleicht nie Arzt sein wird, erfuhr er fünf Tage vor Weihnachten von . Der Tagesschau-Sprecher verlas am 19. Dezember 2017 eine Nachricht über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte entschieden, dass die Zulassungsbedingungen für den Studiengang Medizin verfassungswidrig sind. Nebenbei erwähnte Riewa die vom Gericht geforderten "Änderungen bei der Wartezeit". Bisher ist es so, dass jeder in Deutschland Medizin studieren kann, wenn er nur lang genug wartet. Darauf hatte Phil sich verlassen, seit sechs Jahren wartet der 25-jährige auf einen Platz. 2020 sollte er endlich an der Reihe sein.

Phil horchte auf. Wie genau die Änderungen aussehen sollten, sagte Jens Riewa nicht. Gezeigt wurde eine Rettungssanitäterin, die wie Phil auf einen Medizinstudienplatz wartet. Für sie "würde ein Lebenstraum platzen", wenn sie nicht Medizin studieren können würde, sagte sie. Doch da hört Phil schon nicht mehr zu. Er rief eine Freundin an, die Jura studiert. Satz für Satz gingen sie das Urteil auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts durch, um alles richtig zu verstehen.

Die Wartezeitquote könnte auch abgeschafft werden

Dort stand: Weil Langzeitwartende am Ende im Medizinstudium häufiger durch Prüfungen fielen und das Studium öfter als andere abbrächen, soll ab dem Wintersemester 2019/2020 keiner länger als vier Jahre warten. Die Richter gingen noch weiter: Notwendig, sagten sie, sei die Wartezeitquote nicht - sie könnte also auch abgeschafft werden.

Wenn das tatsächlich passieren würde, hätte Phil die vergangenen sechs Jahre seines Lebens umsonst gewartet. "Ich habe seit Jahren auf so vieles verzichtet", sagt er. Die Zahl der Wartesemester, die er dafür braucht, ist seit seinem Abitur 2012 immer weiter gestiegen. Aber damit konnte er leben: "Ich hatte die Gewissheit, dass ich eines Tages Medizin studieren darf." Bis zum 19. Dezember 2017. Was wird jetzt aus Phil und all den anderen, die schon vier, fünf oder sechs Jahre warten?

Was die Neuregelung für Wartende wie Phil bedeuten wird, dazu sagten die Richter in ihrem Urteil nichts. Fragt man beim Gericht nach, antwortet ein Pressesprecher: Das Gericht entscheide über Verfassungsmäßigkeit und zeige Anforderungen an die Neureglung an, für die Umsetzung sei aber am Ende der Gesetzesgeber verantwortlich. Und damit eben auch für die Änderungen der Wartezeitquote.

Über die Quote wird derzeit verhandelt

Der Gesetzgeber, das ist in diesem Fall die Kultusministerkonferenz (KMK). Dort beraten die 16 Landesministerinnen und -minister für Bildung, wie sie die Forderungen des Gerichts bundesweit einheitlich umsetzen. Fragt man dort nach, lautet die Antwort: Über die Wartezeitquote werde derzeit in Gremien verhandelt. Es kämen verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der Vorgaben in Betracht. Welche Möglichkeiten das sind, möchte die KMK nicht sagen. Was aus Phil wird, ist also offen.

"Wenn es keine angemessenen Übergangsregelungen für die Langzeitwartenden gibt, sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert", sagt Jürgen Hägele. Hägele ist Rechtsanwalt für Hochschulrecht. Er sagt, es sei genau deshalb wahrscheinlich, dass es eine gesonderte Berücksichtigung für Wartende wie Phil geben wird, selbst wenn die Wartezeit verkürzt oder die Quote ganz abgeschafft wird.

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Erstellt am 11.07.2019

Quelle
https://www.zeit.de/campus/2018-04/...

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