Eigentlich sollte die Mittagspause beim NSU-Prozess eine Stunde dauern, wie fast immer an den bisher 128 Verhandlungstagen. Doch als es mit der Vernehmung des Zeugen Tino Brandt weitergehen sollte, eines Strippenziehers der Thüringer Neonazi-Szene in den 90er-Jahren, da kündigt eine Saalsprecherin eine Verzögerung an. Später wird dann eine weitere Verspätung bekannt gegeben. Und als Richter Manfred Götzl endlich wieder Platz genommen hat, folgt die Überraschung: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe habe kein Vertrauen mehr in ihre Anwälte.
Während der Mittagspause sei einer der Polizisten aus dem Wachschutz zu ihm gekommen: Zschäpe habe ihn in der Pause angesprochen und gesagt, dass das Vertrauensverhältnis zu den Verteidigern zerrüttet sei, berichtet Götzl. Und dann fragt der Richter die Angeklagte direkt: "Ist das so?" Zum ersten Mal in diesem Verfahren, das seit über einem Jahr läuft, wendet die Angeklagte das Gesicht zur Richterbank und antwortet, wenn auch stumm, mit einem Kopfnicken. Daraufhin unterbricht der Richter die Verhandlung und sagt auch den Termin für diesen Donnerstag ab. Kommende Woche soll es aber wie geplant weitergehen.
Die Folgen für das Verfahren sind vorerst nicht absehbar. Eine Gerichtssprecherin sagt, Zschäpe müsse jetzt begründen, warum sie ihre Anwälte ablehnt. Dafür hat sie eine Frist bis zum heutigen Donnerstag 14 Uhr. Anschließend bekommen ihre Verteidiger die Gelegenheit, sich zu äußern. Am Mittwoch lehnen sie auf Anfrage jeden Kommentar ab. Darüber, ob Zschäpes Gründe als stichhaltig anerkannt werden, wird dann auch die Bundesanwaltschaft mitreden. "Wir werden die Begründung des Antrags abwarten und dann gegenüber dem Oberlandesgericht eine Stellungnahme zu dem Antrag abgeben", so ein Sprecher. Das Münchner Oberlandesgericht muss dann entscheiden, ob Zschäpes Pflichtverteidigern die Mandate entzogen werden.
Beim Gericht heißt es, bis zum nächsten Verhandlungstermin am Dienstag könnten sich die Richter womöglich schon festlegen. Der Grund für Zschäpes Vorstoß liegt offenbar darin, dass die Angeklagte mit der Schweigestrategie ihrer Anwälte nicht mehr einverstanden ist. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa soll Zschäpe bereit sein, sich zu Tatvorwürfen zu äußern - wobei unklar ist, in welchem Umfang. Bisher hat sie im gesamten Prozessverlauf keine einzige Frage von Gericht, Anklage oder Nebenklägern beantwortet.
Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen. Bei den Verteidigern handelt es sich um vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger, wobei das Gericht Zschäpe die Entscheidung überließ, wen sie dafür auswählt. Bei der Bundesanwaltschaft wird darauf verwiesen, dass alle drei - die beiden Kölner Wolfgang Heer und Anja Sturm sowie der Koblenzer Strafverteidiger Wolfgang Stahl - Zschäpes persönliche Wahl gewesen seien. Sie müsse ihre Ablehnung so begründen, dass eine "tiefe und endgültige" Zerrüttung deutlich werde. Es sei selten, dass ein Angeklagter damit durchkomme.
Andere Prozessbeteiligte weisen aber darauf hin, dass das Risiko für eine Revision erheblich steigt, wenn die bisherigen Verteidiger weitermachen. Sollte Zschäpe aber neue Anwälte bekommen, wäre das Risiko für ein Platzen des Prozesses wohl noch größer. Sie müssten sich zuerst in die umfangreichen Akten einlesen. Dafür müsste das Verfahren eine längere Pause einlegen. Laut Strafprozessordnung darf ein Prozess aber nicht länger als 30 Tage unterbrochen werden. Ansonsten müsste er von vorn begonnen werden.