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Bafög 2020: Welche Studenten bald mehr zurückzahlen müssen

Bafög müssen Studenten zur Hälfte zurückzahlen. Bei der Rückzahlung ändern sich bald die Regeln. Foto: "Zerbor"via www.imago-images.de / imago images / Panthermedia

Wer sein Bafög-Darlehen auf einen Schlag zurückzahlt, erhält Rabatt. Der sinkt jedoch ab April. Was man jetzt noch schnell tun sollte.


Berlin. Bis zu 861 Euro pro Monat - so viel Bafög bekommen bedürftige Studenten ab diesem Wintersemester maximal vom Staat. Die eine Hälfte gibt es geschenkt, die andere muss später zurückgezahlt werden. Für wen dieses „später" nach dem 1. April 2020 liegt, der könnte allerdings im Nachteil sein. Denn ab dann gibt es einen geringeren prozentualen Rabatt als bisher, wenn man seine Bafög-Schulden vorzeitig auf einen Schlag tilgen will.


Bekam man zum Beispiel bei einem Darlehen von 5000 Euro bisher einen Nachlass von 18,5 Prozent, sind es nach den neuen Nachlasssätzen nur noch 13 Prozent. Bei Schulden von 10.000 Euro wurden einem bei vorzeitiger Rückzahlung bis jetzt 28,5 Prozent erlassen, nach der neuen Regelung sind es noch 21 Prozent. Doch es gibt eine Möglichkeit, sich den höheren Rabatt zu sichern.


Bafög 2020: Rückzahlung ändert sich - wer leidet, wer profitiert?

Wer seinen Rückzahlungsbescheid erst nach April erhalten würde, das Geld aber schon jetzt zusammen hat, kann sich beim Bundesverwaltungsamt melden und eine sofortige Rückzahlungsberechnung anfordern. So erhält man noch den alten Nachlass. Allerdings ist das wiederum nicht für jeden sinnvoll.


Denn ab April ändern sich nicht nur die Nachlasssätze, sondern auch die generelle Berechnung des noch zurückzuzahlenden Betrags. Wurde der Nachlass bisher immer auf das Gesamtdarlehen gewährt, geschieht das nach der neuen Regel auf die dann maximal zurückzuzahlenden 10.010 Euro. Heißt: Wessen Bafög-Darlehen deutlich über 10.000 Euro liegt, fährt nach der neuen Regel besser.


Lohnt sich die Bafög-Rückzahlung auf einen Schlag?

Die alte Regel führte bei sehr hohem Darlehen bisher dazu, dass eine vorzeitige Rückzahlung trotz Rabatts keine Ersparnis gegenüber der Ratenzahlung gebracht hätte. Eben weil der Rabatt nicht die bisherige Deckelung von 10.000 Euro reduzierte, sondern die gesamten Bafög-Schulden.


Beispiel: Bei einem Bafög-Darlehen von 15.000 Euro bekommt man nach dem alten Verfahren zwar 37 Prozent Rabatt und nach der neuen Regel nur noch 27,5 Prozent, die Rückzahlungsforderung ist nach dem alten Verfahren aber dennoch höher: etwa 9450 Euro (15.000 Euro -37 Prozent) statt 7250 Euro (10.010 Euro -27,5 Prozent).

Wer es genau wissen will: Der Bafög-Rechner von „Studis Online" zeigt beide Rabatte - bei Tilgung bis März 2020 und danach. Alternativ kann man sich auch per Online-Antrag oder direkt bei seinem Sachbearbeiter im Bundesverwaltungsamt melden und sich zwei Angebote erstellen lassen - einmal für eine Rückzahlung sofort und für nach April.


Bafög-Rückzahlung in Raten: Höhe ändert sich

Wer beim Eintreffen des Rückzahlungsbescheids noch nicht über ausreichend Vermögen verfügt, um alle Schulden (oder einen größeren Teil) direkt zu begleichen, muss das Darlehen in Raten zurückzahlen - und zwar künftig in höheren.


Die monatliche Regelrate steigt ab dem 1. April 2020 von 105 auf 130 Euro. In der Regel werden die Raten vierteljährlich eingezogen, was eine Summe von 390 statt 315 Euro ergibt. Niedrigere Raten darf zahlen, wessen Nettoeinkommen den Freibetrag nur knapp übersteigt. Eventuell wird man sogar komplett freigestellt.


Beispiel: Verdient man als Single ohne Kind 1280 Euro netto, liegt das Einkommen nur 55 Euro über dem seit September 2019 Freibetrag von 1225 Euro. Nur diese 55 Euro muss man dann pro Monat zahlen. Liegt man weniger als 42 Euro über dem Freibetrag, muss man neuerdings für die Zeit gar keine Raten zahlen. Achtung: Die Reduzierung oder Freistellung der Raten muss man beantragen. Sie gilt in der Regel für ein Jahr.

Bafög-Darlehen: Diese Frist läuft am 29. Februar 2020 ab

Gute Nachrichten gibt es für Bafög-Empfänger, die ihren Kredit auch innerhalb von 20 Jahren voraussichtlich nicht abstottern können. Seit dem Wintersemester 2019 gelten neue Erlassmöglichkeiten. „Wer den Darlehensanteil seines Bafög binnen 20 Jahren trotz redlichen Bemühens nicht tilgen kann, dem wird die komplette (Rest-)Schuld endgültig erlassen", heißt es beim Bundesverwaltungsamt.


Wer vor dem Wintersemester 2019 Bafög bezogen hat, muss allerdings selbst aktiv werden, um davon zu profitieren. Dafür ist ein vorsorglicher Antrag beim Bundesverwaltungsamt nötig. Der sollte schnell gestellt werden: Die Frist endet am 29. Februar 2020.


Studierende, die erstmals im Wintersemester 2019 Bafög-Leistungen erhalten haben, müssen nichts weiter tun. Für sie gilt die neue Erlassregel automatisch.


Der Erlass wird aber nur gewährt, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:


  • Man darf zum Ende des Rückzahlungszeitraums nicht mit Zahlungen im Rückstand sein
  • Im Rückzahlungszeitraum ggf. angefallene Mahnkosten wurden mit dem Zahlungsrückstand beglichen
  • Es wurden während der gesamten Rückzahlungszeit keine Stundungen gewährt Eine neue Anschrift musste nicht kostenpflichtig ermittelt werden
  • Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben
  • Es wurden keine Bußgelder erhoben

Doch auch wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann noch hoffen. Möglicherweise ist ein Härtefallerlass denkbar. Dafür dürfen höchstens einmal Kosten für die Ermittlung einer neuen Anschrift erhoben, nie ein Bußgeld endgültig festgesetzt und höchstens für eine Zeit von 150 Tagen Rückstandszinsen erhoben worden sein. Letztere müssen bereits bezahlt sein.


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