Verliert eine Mutter ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche, erhält sie keinen Mutterschutz. Theoretisch muss sie direkt nach der Geburt des toten Kindes wieder arbeiten.
Zum OriginalCharlotte Schönberger
Redakteurin/Reporterin SWR/ARD, Freiburg
TV-Beitrag