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Wie Uber in Deutschland das Recht umfährt

Uber-Chef Dara Khosrowshahi: rebelliert gegen das deutsche Taxigewerbe. (Foto: Getty Images)

Uber will in Deutschland endlich Gas geben, doch erneut bremst ein Gericht den Fahrtenvermittler aus. Wir zeigen dir, warum das Start-up trotzdem in vier Städten unterwegs ist.


Und schon wieder hat Deutschland etwas an Uber zu bemängeln. Diese Woche hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass der amerikanische Fahrtenvermittler mit seinem Dienst „UberBlack“ gegen deutsches Recht verstieß – im Jahr 2013, wohlgemerkt. Damals bot das Start-up Kunden per App an, einen hochklassigen Mietwagen samt Fahrer zu bestellen, wobei Uber den Fahrauftrag an eine Mietwagenfirma vermittelte und die Bezahlung abwickelte.


Wie Uber in Deutschland das Recht umfährt

Der Witz ist: Das Geschäftsmodell ist in Deutschland längst eingestellt, für Uber hat das Urteil daher keine Konsequenzen. In vier Städten Deutschlands kannst du mit der Uber-App Autos bestellen, die dich ähnlich wie ein Taxi von A nach B bringen. Warum das möglich ist und wieso das amerikanische Unternehmen trotzdem nur in wenigen deutschen Städten fährt, zeigen wir dir hier.


Noch einmal zurück zum aktuellen Urteil: Geklagt hatte vor vier Jahren ein Berliner Taxiunternehmen. Das Argument: Uber vermittelt nicht nur zwischen dem Kunden und der Mietwagenfirma, sondern legt auch den Preis fest und rechnet ab. Daher müsse sich das Unternehmen an dieselben Regeln halten, wie alle anderen Mietwagenunternehmen auch.

Zum Beispiel muss der Mietwagenpartner den Auftrag an seinem Betriebssitz annehmen. Dies war 2013 nicht der Fall. Damals ging die Bestellung einer Fahrt per App gleichzeitig an den Fahrer und den Betriebssitz. Heute läuft das anders. Der Auftrag geht erst an den Betriebssitz, dann an den Fahrer. Problem gelöst.


So glimpflich ging es für „UberPop“ nicht aus. Nachdem Uber mit diesem Geschäftsmodell deutsche Straßen erobern wollte, kam es zum Totalschaden. Für die ursprüngliche Idee von Uber – Privatkunden lassen sich von Privatleuten in deren Privatwagen chauffieren – war kurz nach dem Start schon wieder Schluss.


Wie funktioniert Uber in Deutschland?

Der Grund: „UberPop“ verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt – und der Europäische Gerichtshof zog nach. Denn die privaten Fahrer besitzen keinen Personenbeförderungsschein und auch keine Mietwagenerlaubnis. Pop verschwand vom deutschen Markt, stattdessen kam „uberX“.


Dieser Dienst funktioniert ähnlich wie „UberBlack“: Über die App bestellt man Mietwagen und Chauffeur im Doppelpack. Du gibst deinen Zielort ein, Uber leitet deinen Auftrag an einen professionellen Mietwagenfahrer in der Nähe weiter, wenige Minuten später steigst du ein und bezahlst über die App, so die Idee. Der Unterschied: Während dich bei Black luxuriöse, schwarze Wagen abholen, kommen die X-Fahrer meist in ganz normalen Autos – etwa in einem Toyota Auris. Dementsprechend kostet dich die Fahrt auch weniger.


Der Preis einer Fahrt richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Suchen viele Menschen eine Fahrt, sind aber nur wenige Fahrer unterwegs, steigt der Preis. Gibt es viele Fahrer und nur wenige Kunden, sinkt der Preis. Dementsprechend kann es sein, dass du nachts vom Club nach Hause viel bezahlst, vormittags in die Stadt aber vergleichsweise wenig.


Uber-App: „In deinem Gebiet leider nicht verfügbar“

Im Augenblick gibt es den Dienst aber nur in vier Großstädten: Berlin, München, Düsseldorf und seit Dezember auch in Frankfurt. Im Rest von Deutschland erscheint in der App nur folgender Hinweis: „Uber ist momentan in deinem Gebiet leider nicht verfügbar.“ Warum eigentlich?

Der Sprecher Tobias Fröhlich sagt auf Anfrage, dass bei der Auswahl der Städte „natürlich auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle” spielten. Dabei stelle sich das Unternehmen zwei Fragen: Ist ein gewisser Umsatz möglich? Und gibt es genug Mietwagenunternehmen, mit denen Uber kooperieren kann? In Düsseldorf zum Beispiel habe man immer eine hohe Nachfrage in der App beobachtet, daher habe sich das Unternehmen entschlossen, dort den Dienst anzubieten.


Die deutsche Taxi-Szene fürchtet den digitalen Konkurrenten aus den USA und beruft sich auf die Rechte, die für Taxifahrer gelten. Seit 1989 sollen diese das Gewerbe schützen. Darunter fällt auch das Recht, im öffentlichen Raum auf den nächsten Kunden zu warten – ein Privileg nur für Taxifahrer.

Für die Uber-Fahrer gilt wie für alle Mietwagenfahrer die sogenante Rückkehrpflicht. Nachdem die Uber-Fahrer einen Kunden am Zielort abgesetzt haben, müssen sie zurück zum Firmensitz fahren, dürfen also nicht im öffentlichen Raum auf den nächsten Auftrag warten. Es sei denn – und das ist der Vorteil von Uber – den Fahrer erreicht während der Fahrt ein neuer Auftrag. 


Uber in Deutschland: Die Kölner müssen warten, in Düsseldorf fährt Uber schon. (Foto: Screenshot)


Viele Taxifahrer werfen Uber aber vor, die Fahrer würden sich sehr wohl weiterhin im Stadtgebiet aufhalten, obwohl es keinen neuen Auftrag gebe. Uber-Sprecher Tobias Fröhlich dementiert das. Uber lege viel Wert darauf, dass sich die Partner an die Regeln hielten. „Wenn Uber-Fahrer nicht ganz zurück zum Firmensitz fahren, kann das verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel können sie auf dem Rückweg bereits schon einen neuen Auftrag erhalten haben, oder ein anderer Kunde hat sie vorbestellt.”

Neben „uberX“ und „uberGreen“, einer reinen E-Auto-Vermittlung, kannst du über die Uber-App auch ein normales Taxi buchen. „In klassischen Farben durch die Stadt“, bewirbt Uber den Service. Die Taxiunternehmen zahlen für die Vermittlung sieben Prozent des Fahrtpreises an Uber. In der Branche gelten die Taxiunternehmen, die mit Uber zusammenarbeiten, als Verräter, die sich mit der Konkurrenz verbünden und damit das gesamte Gewerbe gefährden.


UberX gibt es in Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin

Freund oder Feind? Die Taxiunternehmen sind sich in dieser Frage nicht einig, die Gesellschaft auch nicht. Die einen feiern Uber als die Zukunft und fordern, dass die Politik die Gesetze zugunsten von Uber ändert. Ihre Argumente: Der Fahrtpreis steht schon vor der Fahrt fest und wird auch durch Stau oder Umwege nicht teurer, generell ist der Uber-Service günstiger, bestellen können die Kunden den Service per App und auch das Bezahlen läuft digital.

Auch die Sicherheit ist immer wieder ein Kriterium: Vor der Fahrt erscheinen auf der App Informationen zum Fahrer und zum Auto, nach der Fahrt kann der Kunde den Fahrer bewerten.


Ubers Gegner finden: Die Vermittlungsplattform macht den Taxifahrern das Geschäft kaputt. Das Taxigewerbe müsse besser geschützt werden. Sie fordern eine stärkere Kontrolle von Uber-Fahrzeugen, damit die Rückkehrpflicht eingehalten wird und der Wettbewerb fair bleibt. Sie feiern das Urteil des Bundesgerichtshof als Erfolg im Kampf gegen das US-Unternehmen und hoffen, dass es als Vorlage für ein Gerichtsverfahren gegen den Dienst „uberX“ dienen kann.


“Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf unser aktuelles Angebot in Deutschland“, sagt Uber-Sprecher Tobias Fröhlich. Auch in Zukunft werden auf unseren Straßen also von Uber vermittelte Mietwagen rollen. Und während Menschen in Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf innerhalb weniger Sekunden Uber buchen, berät der Bundesgerichtshof jahrelang über eine Vermittlungstechnologie, die Uber längst nicht mehr verwendet.

Uber muss in Deutschland so manches Hindernis umfahren. Dennoch scheint das Technologieunternehmen dem deutschen Recht doch immer mindestens eine Autolänge voraus zu sein. Oder liegt es vielleicht daran, dass Uber schon in der Zukunft unterwegs ist, während wir noch in der vordigitalen Vergangenheit feststecken?


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