Der sächsische Landtag will im April über das neue Polizeigesetz entscheiden. Die geplanten Regelungen räumen den Beamten mehr Befugnisse ein - und zwar bevor überhaupt eine Straftat absehbar ist.
Überwachen kann die Polizei bisher auch schon - aber nur beim Verdacht einer schweren Straftat. Künftig soll ausreichen, dass die Beamten aufgrund von Anhaltspunkten zu der Prognose kommen, jemand könnte kriminell handeln wollen. Dann dürfte die Person observiert und abgehört werden. Die Kriterien für die Prognosen sind im Gesetzentwurf schwammig geregelt - die Polizei erhält großen Ermessensspielraum.
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/mehr-befugnisse-polizei-sachsen-100.html
Erstausstrahlung 27.03.2019, MDR, exakt