Gemeinsamer letzter Wille
Seinen Nachlass will man nach dem Tod in guten Händen wissen. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wollen außerdem oft sicherstellen, dass der oder die Überlebende gut abgesichert ist. Nicht, dass beispielsweise das Haus verkauft werden muss. Darum setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein. Eine besondere Möglichkeit dazu bietet das sogenannte Berliner Testament.
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